V-Love Seehund Vanille
Marke: V-Love Label: ohne aha! Glu/La Label: V-Label vegan
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1 Frage
vor 8 Monaten
Liebe Migros
Es besteht immer noch keine gesetzliche Pflicht zur Deklaration von Ackerbohnen und der Bestandteile davon. Es ist jedoch so dass der Anteil der von Favismus betroffenen Bevölkerung rasant zunimmt. Weil im Gegensatz zu einer Allergie die Symptome erst verzögert (24-48 Stunden) auftreten, kann der Zusammenhang mit den konsumierten Produkten nur selten hergestellt werden. Viele verwechseln die Symptome, wenn sie "mild" sind mit einer starken Lebensmittelvergiftung. Bei schweren Symptomen kann die Einnahme des Produkts lebensgefährlich sein.
Es gibt keine Studie in der Schweiz zur Epidemiologie von G6PD-Mangel. In Frankreich wissen wurde mittels repräsentativer Umfrage erhoben dass nur 0.014% der Bevölkerung weiss, dass sie von G6PD-Mangel betroffen ist. Da jedoch mindestens 0.5% und je nach Studis bis zu 3, 4 oder gar 5% der Bevölkerung davon betroffen ist, kann der Verkauf von Produkten mit Ackerbohnen und Bestandteilen davon nur als fahrlässig qualifiziert werden.
In einer früheren Antwort der M-Infoline wurde vorgeschoben, dass Ackerbohnen in der Ernährung in der Schweiz weit verbreitet sind. Diese Aussage ist absurd, verkauft doch die Migros selbst nur 3-4 Produkte welche diesen Inhaltsstoff in der Deklaration aufweisen.
Unternehmen wie der Airline Cateringbetrieb Gate Gourmet verzichten seit Jahrzehnten freiwillig aus Sicherheitsgründen auf Ackerbohnen in der Flugzeugverpflegung.
Fragen:
1. Ist die Migros sich bewusst, dass betroffene Konsumenten in der Regel nicht wissen können, dass dieses Produkt lebensgefährlich oder schädlich sein kann?
2. Hat die Migros in Erwägung gezogen, freiwillig auf Ackerbohnen zu verzichten?
3. Verfolgt Migros die aktuellen Bemühungen, Ackerbohnen in der europäischen Lebensmittelgesetzgebung zu verbieten oder deklarationspflichtig zu machen? Falls ja, wurde ein antizipierter Verzicht auf die Verwendung von Ackerbohnen in Betracht gezogen?
4. Gibt es aktuell eine Incentive welche die Produktion von Ackerbohnen fördert? Wurde in Betracht gezogen solche Incentives aus Vorsorge zu stoppen (Siehe Punkt 3)?
Liebe Grüsse
Chris
vor 8 Monaten
Hallo chrisleduc, danke für deine erneute Frage zu den Ackerbohnen. Wir verstehen, dass du diraufgrund der getätigten Recherchen eine Auslobung als Allergen wünschst. Wie bereits mitgeteilt, halten wir uns an die Vorgaben des Lebensmittelgesetzes. Die Ackerbohne gehört aus lebensmittelrechtlicher Sicht nicht zu den häufigsten Allergenen. Wir können hier nicht eigenmächtig handeln, denn dann würde unsere Deklaration nicht mehr der Gesetzgebung entsprechen. Falls sich die Gesetzeslage ändert, nehmen wir selbstverständlich die entsprechenden Anpassungen vor. Ausserdem weisen wir dich darauf hin, dass wir die Zutaten auf allen unseren Produkten klar ausloben. Somit hat jede Person, welche an einer Allergie leidet, die Möglichkeit die Zutaten durchzulesen und zu prüfen, ob es der Ernährungsweise entspricht, der man folgen muss. Auch erachten wir ein Ausloben einer Zutat "als potentiell allergieauslösend" als Hinweis für Personen, welche nicht wissen, dass sie auf diese Zutat reagieren als nicht sinnvoll. Personen ohne bekannteAllergien würden mit grosser Wahrscheinlichkeit den Zutaten keine oder nur eine geringe Aufmerksamkeit schenken. Wir empfehlendir sehr, dich mit deinem Anliegen an Stellen wie die BLV zu wenden. Liebe Grüsse, dein M-Infoline Team
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