ein Freud'scher Versprecher
Kategorie: Allgemein
ein Freud'scher Versprecher
Gastvor 8 Jahren
...oder hat’s Druckteufelchen hat zugeschlagen?
22 Antworten
Letzte Aktivität vor 8 Jahren
+ 2
Geh-heim-Dienst
Hallo zusammen
Ebenfalls von mir ein Danke für die Erinnerung; ich hatte mir vorgenommen, es heute zu tun. Ich hatte schon vor Loxiran geäussert, dass ich gespannt bin, wie sich das Migipedia-Team zum Thema äussert.
Es geht mir dabei insbesondere um das Bild, welches die mittlerweile gesperrte «schneebaer47» als Anfangspost eingefügt hat: das «Pimeli»-Bild. Sie schreibt selber, dass sie es aus Facebook hat; die Urheberrechte liegen demnach nicht bei ihr. Von daher hätte sie doch das Bild sowohl gemäss den alten wie auch den neuen Migipedia-Spielregeln nicht hier hochladen dürfen.
Nun gibt es aber noch ein anderes Detail: Das Foto wurde vorher auch schon vom Migros-Social-Media-Team verwendet; es erscheint im Twitter-Kanal der Migros.
Ud deshalb ist es nun doppelt interessant, wie sich das mit den Fotos aus dem Internet auf Migipedia verhält: Darf man definitiv gar nicht? Darf man, wenn man es bei irgendeinem Facebook-/Twitter-Konto entnommen hat? Darf man, wenn es eh schon in einem anderen Migros-Kanal verwendet wurde? Warum darf ein Bild aus dem Internet auf den Twitter-Kanal der Migros, jedoch nicht auf Migipedia?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Beste Grüsse
Geh-heim-Dienst
Ebenfalls von mir ein Danke für die Erinnerung; ich hatte mir vorgenommen, es heute zu tun. Ich hatte schon vor Loxiran geäussert, dass ich gespannt bin, wie sich das Migipedia-Team zum Thema äussert.
Es geht mir dabei insbesondere um das Bild, welches die mittlerweile gesperrte «schneebaer47» als Anfangspost eingefügt hat: das «Pimeli»-Bild. Sie schreibt selber, dass sie es aus Facebook hat; die Urheberrechte liegen demnach nicht bei ihr. Von daher hätte sie doch das Bild sowohl gemäss den alten wie auch den neuen Migipedia-Spielregeln nicht hier hochladen dürfen.
Nun gibt es aber noch ein anderes Detail: Das Foto wurde vorher auch schon vom Migros-Social-Media-Team verwendet; es erscheint im Twitter-Kanal der Migros.
Ud deshalb ist es nun doppelt interessant, wie sich das mit den Fotos aus dem Internet auf Migipedia verhält: Darf man definitiv gar nicht? Darf man, wenn man es bei irgendeinem Facebook-/Twitter-Konto entnommen hat? Darf man, wenn es eh schon in einem anderen Migros-Kanal verwendet wurde? Warum darf ein Bild aus dem Internet auf den Twitter-Kanal der Migros, jedoch nicht auf Migipedia?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Beste Grüsse
Geh-heim-Dienst
Gastvor 8 Jahren
Hallo zusammen
Ich habe dieses Thema mit unserer Rechtsabteilung angeschaut und kann euch nun folgendes Feedback geben:Wir haben dank unseren Usern enorm viel Content auf Migipeida. Da wir nicht in jedem Einzelfall prüfen / verifizieren können, ob der Post ein rechtlich zulässiges Zitat enthält, ob das Bild korrekt lizenziertes ist oder der Post anderweitig urheberrechtlich zulässig ist, berufen wir uns hier auf unsere Spielregeln.Gerade bei Fotos ist ein „Kopieren“ aus dem Internet in der Regel sehr heikel und nur selten durch das Zitatrecht abgedeckt.
Als Faustregel gilt daher: Bilder aus dem Internet / aus Facebook lieber nicht hochladen bzw. nur, wenn die Rechte dafür klar vorhanden sind (z.B. wenn Du das Foto selber gemacht hast oder das Bild im „Public Domain“ ist).
Ich hoffe, dass euch das so weiterhilft.
Herzliche Grüsse, Tabi
Ich habe dieses Thema mit unserer Rechtsabteilung angeschaut und kann euch nun folgendes Feedback geben:Wir haben dank unseren Usern enorm viel Content auf Migipeida. Da wir nicht in jedem Einzelfall prüfen / verifizieren können, ob der Post ein rechtlich zulässiges Zitat enthält, ob das Bild korrekt lizenziertes ist oder der Post anderweitig urheberrechtlich zulässig ist, berufen wir uns hier auf unsere Spielregeln.Gerade bei Fotos ist ein „Kopieren“ aus dem Internet in der Regel sehr heikel und nur selten durch das Zitatrecht abgedeckt.
Als Faustregel gilt daher: Bilder aus dem Internet / aus Facebook lieber nicht hochladen bzw. nur, wenn die Rechte dafür klar vorhanden sind (z.B. wenn Du das Foto selber gemacht hast oder das Bild im „Public Domain“ ist).
Ich hoffe, dass euch das so weiterhilft.
Herzliche Grüsse, Tabi