Selfscanning-Kontrolle Stichprobe Migros («Subito»)
Categoria: Généralités
Selfscanning-Kontrolle Stichprobe Migros («Subito»)
Loxiran
Frage.
Was wenn die Verkäuferin bei der Selfscanning-Kontroll-Stichprobe ein Fehler unterläuft, oder das Gerät einen Aussetzer hat und den Artikel nicht korrekt liest oder ausversehen doppelt gescannt wird?
1. Darf der Kunde nach einer Selfscanning-Kontroll-Stichprobe nochmals eine Nachkontrolle verlangen, wo jedes Produkt einzeln eingelesen wird?
2. Wo sieht der Kunde überhaupt ob etwas schief gelaufen ist? Steht auf dem Kassenzettel, ob bei der Stichprobe alles richtig gelaufen ist? Oder erfährt der Kunde dies nicht?
3. Wie erfährt der Kunde ob er in eine schlechtere Vertrauenstufe rutscht, kann er nachfragen wie sein Status ist, und falls ja wo?
Bei Coop werden die Stichprobem auf dem Kassenzettel ausgewiesen, inkl. Fehler oder OK.
Bei der Migros lässt man die Kund:innen im Dunkeln.
Was wenn die Verkäuferin bei der Selfscanning-Kontroll-Stichprobe ein Fehler unterläuft, oder das Gerät einen Aussetzer hat und den Artikel nicht korrekt liest oder ausversehen doppelt gescannt wird?
1. Darf der Kunde nach einer Selfscanning-Kontroll-Stichprobe nochmals eine Nachkontrolle verlangen, wo jedes Produkt einzeln eingelesen wird?
2. Wo sieht der Kunde überhaupt ob etwas schief gelaufen ist? Steht auf dem Kassenzettel, ob bei der Stichprobe alles richtig gelaufen ist? Oder erfährt der Kunde dies nicht?
3. Wie erfährt der Kunde ob er in eine schlechtere Vertrauenstufe rutscht, kann er nachfragen wie sein Status ist, und falls ja wo?
Bei Coop werden die Stichprobem auf dem Kassenzettel ausgewiesen, inkl. Fehler oder OK.
Bei der Migros lässt man die Kund:innen im Dunkeln.
21 réponses
Dernière activité il y a 3 ans
+ 2
Anonymeil y a 3 ans
Ich finde es gut, wenn man geundsätzlich von ehrlichen Kunden ausgeht. So ist ein Stornovorgang ein Normalvorgang.
Ich habe noch eine Frage zu unleserlichen Barcodes - merkt man ja schon am ausbleibenden Piepston.
-- Beim Selfcheckout merke ich dies an der Kasse - kann eine Kontrolleurin rufen und die Ja- Frage zum Abschluss kommt sowieso nachher.
-- Anders ist es beim SelfScanning: Die Ja- Frage kommt unmittelbar vor dem einstecken des Geräts.
Muss ich jetzt einen solchen Artikel wieder zurücklegen oder kann ich ihn trotzdem mit nehmen und der Kontrolleurin zeigen und in einem 2.Zahlvorgang an der Kontrollkasse bezahlen ? Die Sache ist ja dann heikel, wenn ich justbei einem solchen Vorfall auch zur Kontrolle aufgeboten werde..
-- Diese unleserlichen Barcodes sind immer aufgeklebt und zerknittert.
Ich habe noch eine Frage zu unleserlichen Barcodes - merkt man ja schon am ausbleibenden Piepston.
-- Beim Selfcheckout merke ich dies an der Kasse - kann eine Kontrolleurin rufen und die Ja- Frage zum Abschluss kommt sowieso nachher.
-- Anders ist es beim SelfScanning: Die Ja- Frage kommt unmittelbar vor dem einstecken des Geräts.
Muss ich jetzt einen solchen Artikel wieder zurücklegen oder kann ich ihn trotzdem mit nehmen und der Kontrolleurin zeigen und in einem 2.Zahlvorgang an der Kontrollkasse bezahlen ? Die Sache ist ja dann heikel, wenn ich justbei einem solchen Vorfall auch zur Kontrolle aufgeboten werde..
-- Diese unleserlichen Barcodes sind immer aufgeklebt und zerknittert.
Loxiran
Wenn sich ein Produkt nicht scannen lässt, kaufe ich es einfach nicht. Es liegten ja meist mehrere Produkte im Gestell, also kann ich ein Produkt mit einem Barcode nehmen, der nicht zerknittert ist.
Wenn es ein Produkt doppelt scannt, dann nehm ich halt zwei Produkte davon. Alles andere stiftet nur Verwirrung. Ich habe bemerkt, dass wenn man ein Produkt storniert, dies meist eine Kontrolle auslöst, darum kaufe ich lieber zwei Produkte wenn diese doppelt gescannt wurden. Schlussendlich wird der Kunde immer verdächtigt, da kann man machen was man will. Darum prüfe ich meinen Scanner immer, damit ich ja nichts übersehe, ich möchte schliesslich nicht ein lebenslanges Hausverbot riskieren.
Leider kommt es auch vor, dass der Scanner spinnt.
Ich habe auch schon erlebt, dass der Scanner eingefroren ist. Das gab dann eine halbstündige Aktion von Seiten des Verkaufspersonals. Sie mussten alles zu einem anderen Scanner transferieren. Ich habe auch schon erlebt, dass wenn ich korrekt 1 Produkt scannte, das Produkt trotzdem doppelt erschien. Dann musste ich halt die doppelte Menge nehmen.
Darum muss das Verkaufspersonal sensibilisiert werden, dass der Scanner auch während der Kontrolle durch das Verkaufspersonal spinnen kann. Das Problem an den Kunden abzuschieben ist diskriminierend und unverzeihlich.
Ich finde es auch sehr schade, dass hier nicht auf die Problematik eingegangen wird.
Wie erwähnt, ich hatte mal ein Problem bei Coop, dort waren vor Ladenschluss die Selfscann-Terminals schon geschlossen, so dass man mit dem Gerät zur bedienten Coopkasse gehen musste. Die Kassiererin hat dann aus Versehen, ein Gnusch gemacht und eine Kontrolle ausgelöst und alles Storniert. Ich konnte dann den Sachverhalt dem Kundendienst schreiben. Es wurde mir versichert, dass dadurch keine Abwertung der Vertrauensstufe erfolgte. Punkt. Die Migros könnte auch kurz schauen ob es eine Veränderung der Vertrauensstufe gab. Aber die Migros macht ein Geheimnis darum. Dies ist sehr schade und nicht Vertrauensbildend.
Wenn es ein Produkt doppelt scannt, dann nehm ich halt zwei Produkte davon. Alles andere stiftet nur Verwirrung. Ich habe bemerkt, dass wenn man ein Produkt storniert, dies meist eine Kontrolle auslöst, darum kaufe ich lieber zwei Produkte wenn diese doppelt gescannt wurden. Schlussendlich wird der Kunde immer verdächtigt, da kann man machen was man will. Darum prüfe ich meinen Scanner immer, damit ich ja nichts übersehe, ich möchte schliesslich nicht ein lebenslanges Hausverbot riskieren.
Leider kommt es auch vor, dass der Scanner spinnt.
Ich habe auch schon erlebt, dass der Scanner eingefroren ist. Das gab dann eine halbstündige Aktion von Seiten des Verkaufspersonals. Sie mussten alles zu einem anderen Scanner transferieren. Ich habe auch schon erlebt, dass wenn ich korrekt 1 Produkt scannte, das Produkt trotzdem doppelt erschien. Dann musste ich halt die doppelte Menge nehmen.
Darum muss das Verkaufspersonal sensibilisiert werden, dass der Scanner auch während der Kontrolle durch das Verkaufspersonal spinnen kann. Das Problem an den Kunden abzuschieben ist diskriminierend und unverzeihlich.
Ich finde es auch sehr schade, dass hier nicht auf die Problematik eingegangen wird.
Wie erwähnt, ich hatte mal ein Problem bei Coop, dort waren vor Ladenschluss die Selfscann-Terminals schon geschlossen, so dass man mit dem Gerät zur bedienten Coopkasse gehen musste. Die Kassiererin hat dann aus Versehen, ein Gnusch gemacht und eine Kontrolle ausgelöst und alles Storniert. Ich konnte dann den Sachverhalt dem Kundendienst schreiben. Es wurde mir versichert, dass dadurch keine Abwertung der Vertrauensstufe erfolgte. Punkt. Die Migros könnte auch kurz schauen ob es eine Veränderung der Vertrauensstufe gab. Aber die Migros macht ein Geheimnis darum. Dies ist sehr schade und nicht Vertrauensbildend.
Anonymeil y a 3 ans
@Loxiran - zu deinem 1. Satz : "Wenn sich ein Produkt nicht scannen lässt, kaufe ich es einfach nicht. Es liegten ja meist mehrere Produkte im Gestell, also kann ich ein Produkt mit einem Barcode nehmen, der nicht zerknittert ist."
Logisch mache ich dies auch so - der einfachste Weg. Bei mir ging es bei den letzten Fällen um Sachen wie "letztes Exemplar" oder vom "Gewicht (z.B. Käse) , Aussehen (z.B. Fleisch) bestes Exemplar hatte unbrauchbaren Barcode.
Logisch mache ich dies auch so - der einfachste Weg. Bei mir ging es bei den letzten Fällen um Sachen wie "letztes Exemplar" oder vom "Gewicht (z.B. Käse) , Aussehen (z.B. Fleisch) bestes Exemplar hatte unbrauchbaren Barcode.
Loxiran
Ja ich weiss, es gibt Einzelexpemplare. Aber eben, ich verzichte lieber darauf, als nacher ein Durcheinander zu risikieren.
Wie gesagt, die Migros ist in Wirklichkeit knallhart, wenn man einen Fehler macht, landet man auf der schwarzen Liste.
Wie in diesem Artikel zu lesen:
Migros informiert bei Diebstahl-Verdacht nicht
Wer beim Selfscanning nicht alle Produkte bezahlt, wird erfasst.
04.02.2020
Wer Waren selber erfasst und dabei etwas vergisst, wird womöglich häufiger kontrolliert. Über einen Verdacht gegen ihn wird der Kunde aber nicht informiert.
Früher bekam ein Jugendlicher einige laute Worte zu hören, wenn er beim ersten Ladendiebstahl erwischt wurde. Solche Verwarnungen gibt es heute in Zeiten von Selfscanning und Videoüberwachung seltener. Stattdessen werden Ladendiebe oder verdächtige Kunden öfter erfasst, ohne dass sie davon wissen. Im Wiederholungsfall drohen dann aber harte Konsequenzen. Zudem werden entsprechend registrierte Kunden häufiger und gründlicher kontrolliert als andere. Dies zeigt das Beispiel einer Studentin, die vor rund zwei Wochen Einkäufe für sich persönlich und ihre Wohngemeinschaft in einer St. Galler Migros-Filiale separat abrechnete. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie fälschlicherweise verdächtigt wurde.
Per Video überwachen Detailhändler, ob die Kunden beim Self-Check-out alle Produkte korrekt einlesen und bezahlen. Bei mehreren Fragen zur Erfassung von verdächtigen Kunden und zum Umgang mit diesen Daten lehnen sowohl Migros wie auch Coop eine Stellungnahme ab. Bei Coop heisst es zum Beispiel, das Unternehmen äussere sich «grundsätzlich nicht öffentlich zu sicherheitsrelevanten Aspekten».
Einblick in die Praxis geben Aussagen der erwähnten Studentin. Sie kennt den Umgang mit Ladendieben aus eigener Erfahrung, da sie mehrere Jahre lang in einem kleinen Pensum für die Migros gearbeitet hat. Gemäss ihren Aussagen findet bei als verdächtig registrierten Kunden eine «Vollvalidierung» statt. Das bedeutet, dass das Migros-Personal beim Selfscanning alle Produkte im Einkaufswagen kontrolliert und nicht nur eine Stichprobe von einigen wenigen Artikeln macht. Zudem finden solche Kontrollen häufiger statt. Im Wiederholungsfall drohen Busse und Hausverbot.
Im vorliegenden Fall wurde die Studentin aufgefordert, entsprechende Bestätigungen zu unterschreiben, weil ein angeblicher Videobeweis für einen früheren Diebstahl vorlag. Die Studentin unterzeichnete, da sie sich unter Druck gesetzt fühlte und lieber nach Hause wollte, als sich weiter mit Migros-Verantwortlichen oder allenfalls gar der Polizei auseinanderzusetzen. Wie sich später herausstellte, war der Videobeweis nicht aussagekräftig, weil darauf nur einer von zwei Einkäufen zu sehen war.
Elektronische Belege machten aber klar, dass die Studentin korrekt zweimal bezahlt hatte. Die Verantwortlichen entschuldigten sich schliesslich persönlich bei der Studentin mit Schokolade und einem 50-Franken-Gutschein.«Kunden müssen umgehend Stellung beziehen können – sonst liegt meines Erachtens eine Bespitzelung vor.
»Sara Stalder, Stiftung für KonsumentenschutzIn Bern musste sich kürzlich eine 16-Jährige nach 22 Diebstählen ohne Vorwarnung bei der Kantonspolizei melden. Die Beispiele zeigen, dass Konsumentinnen und Konsumenten in den elektronischen Systemen der Grossverteiler als verdächtige Personen erfasst werden, ohne dass sie davon wissen. Grund dafür kann tatsächlich ein Diebstahl sein. Möglich sind aber auch Missverständnisse, weil Kunden die Waren in separate Abrechnungen aufteilen, oder unbeabsichtigte Fehler, wie sie gelegentlich auch einer Kassierin unterlaufen.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, kritisiert, dass Daten über Ladendiebstähle erfasst werden, ohne die Kunden darüber zu informieren: «Betroffene Kundinnen und Kunden müssen umgehend Stellung beziehen oder für ihre Verfehlung geradestehen können – sonst liegt meines Erachtens eine Bespitzelung vor.» Die Migros weist in einer Stellungnahme den Vorwurf der Bespitzelung zurück und spricht stattdessen von einer «begründeten Beobachtung», die auch eine präventive Wirkung habe.
Per Video überwachen Detailhändler, ob die Kunden beim Self-Check-out alle Produkte korrekt einlesen und bezahlen. Ist das nicht der Fall, können Personen, die ihre Kundenkarte benutzt haben, identifiziert werden. Gemäss Datenschutzrechtsexperte Martin Steiger sind die Detailhändler nicht verpflichtet, verdächtige Kunden persönlich zu informieren oder nach einem ersten Vorfall zu verwarnen.
Eine allgemeine Information wie ein Schild mit dem Hinweis auf die Videoüberwachung im Laden reiche aus. Trotzdem geht Steiger davon aus, dass die Migros in vielen Fällen kulant sei. «Denn es wäre nicht verhältnismässig, Kundinnen und Kunden für Fehler, wie sie auch Migros-Mitarbeitern an der Kasse passieren können, zu bestrafen.»
Gemäss Datenschutzgesetz haben Kundinnen und Kunden aber ein Auskunftsrecht, wie Hugo Wyler, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, erläutert. Und zwar innerhalb von rund 30 Tagen. Steiger präzisiert, dass Grossverteiler in solchen Fällen die Auskunft auch verweigern, einschränken oder aufschieben dürfen. Dafür müssen sie aber «ein überwiegendes privates Interesse geltend machen können».
Erhält der Kunde nicht alle gewünschten Auskünfte, so hat er Anrecht auf eine Begründung, die wiederum vor Gericht angefochten werden kann. Dieses Einsichtsrecht gilt sowohl für Daten, die bei Kundenkarten hinterlegt sind, als auch für erfasste Ladendiebstähle, die gemäss mündlicher Auskunft bei der Migros separat geführt werden.
Quelle: https://www.derbund.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/migros-informiert-bei-verdacht-nicht/story/29160497
Wie gesagt, die Migros ist in Wirklichkeit knallhart, wenn man einen Fehler macht, landet man auf der schwarzen Liste.
Wie in diesem Artikel zu lesen:
Migros informiert bei Diebstahl-Verdacht nicht
Wer beim Selfscanning nicht alle Produkte bezahlt, wird erfasst.
04.02.2020
Wer Waren selber erfasst und dabei etwas vergisst, wird womöglich häufiger kontrolliert. Über einen Verdacht gegen ihn wird der Kunde aber nicht informiert.
Früher bekam ein Jugendlicher einige laute Worte zu hören, wenn er beim ersten Ladendiebstahl erwischt wurde. Solche Verwarnungen gibt es heute in Zeiten von Selfscanning und Videoüberwachung seltener. Stattdessen werden Ladendiebe oder verdächtige Kunden öfter erfasst, ohne dass sie davon wissen. Im Wiederholungsfall drohen dann aber harte Konsequenzen. Zudem werden entsprechend registrierte Kunden häufiger und gründlicher kontrolliert als andere. Dies zeigt das Beispiel einer Studentin, die vor rund zwei Wochen Einkäufe für sich persönlich und ihre Wohngemeinschaft in einer St. Galler Migros-Filiale separat abrechnete. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie fälschlicherweise verdächtigt wurde.
Per Video überwachen Detailhändler, ob die Kunden beim Self-Check-out alle Produkte korrekt einlesen und bezahlen. Bei mehreren Fragen zur Erfassung von verdächtigen Kunden und zum Umgang mit diesen Daten lehnen sowohl Migros wie auch Coop eine Stellungnahme ab. Bei Coop heisst es zum Beispiel, das Unternehmen äussere sich «grundsätzlich nicht öffentlich zu sicherheitsrelevanten Aspekten».
Einblick in die Praxis geben Aussagen der erwähnten Studentin. Sie kennt den Umgang mit Ladendieben aus eigener Erfahrung, da sie mehrere Jahre lang in einem kleinen Pensum für die Migros gearbeitet hat. Gemäss ihren Aussagen findet bei als verdächtig registrierten Kunden eine «Vollvalidierung» statt. Das bedeutet, dass das Migros-Personal beim Selfscanning alle Produkte im Einkaufswagen kontrolliert und nicht nur eine Stichprobe von einigen wenigen Artikeln macht. Zudem finden solche Kontrollen häufiger statt. Im Wiederholungsfall drohen Busse und Hausverbot.
Im vorliegenden Fall wurde die Studentin aufgefordert, entsprechende Bestätigungen zu unterschreiben, weil ein angeblicher Videobeweis für einen früheren Diebstahl vorlag. Die Studentin unterzeichnete, da sie sich unter Druck gesetzt fühlte und lieber nach Hause wollte, als sich weiter mit Migros-Verantwortlichen oder allenfalls gar der Polizei auseinanderzusetzen. Wie sich später herausstellte, war der Videobeweis nicht aussagekräftig, weil darauf nur einer von zwei Einkäufen zu sehen war.
Elektronische Belege machten aber klar, dass die Studentin korrekt zweimal bezahlt hatte. Die Verantwortlichen entschuldigten sich schliesslich persönlich bei der Studentin mit Schokolade und einem 50-Franken-Gutschein.«Kunden müssen umgehend Stellung beziehen können – sonst liegt meines Erachtens eine Bespitzelung vor.
»Sara Stalder, Stiftung für KonsumentenschutzIn Bern musste sich kürzlich eine 16-Jährige nach 22 Diebstählen ohne Vorwarnung bei der Kantonspolizei melden. Die Beispiele zeigen, dass Konsumentinnen und Konsumenten in den elektronischen Systemen der Grossverteiler als verdächtige Personen erfasst werden, ohne dass sie davon wissen. Grund dafür kann tatsächlich ein Diebstahl sein. Möglich sind aber auch Missverständnisse, weil Kunden die Waren in separate Abrechnungen aufteilen, oder unbeabsichtigte Fehler, wie sie gelegentlich auch einer Kassierin unterlaufen.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, kritisiert, dass Daten über Ladendiebstähle erfasst werden, ohne die Kunden darüber zu informieren: «Betroffene Kundinnen und Kunden müssen umgehend Stellung beziehen oder für ihre Verfehlung geradestehen können – sonst liegt meines Erachtens eine Bespitzelung vor.» Die Migros weist in einer Stellungnahme den Vorwurf der Bespitzelung zurück und spricht stattdessen von einer «begründeten Beobachtung», die auch eine präventive Wirkung habe.
Per Video überwachen Detailhändler, ob die Kunden beim Self-Check-out alle Produkte korrekt einlesen und bezahlen. Ist das nicht der Fall, können Personen, die ihre Kundenkarte benutzt haben, identifiziert werden. Gemäss Datenschutzrechtsexperte Martin Steiger sind die Detailhändler nicht verpflichtet, verdächtige Kunden persönlich zu informieren oder nach einem ersten Vorfall zu verwarnen.
Eine allgemeine Information wie ein Schild mit dem Hinweis auf die Videoüberwachung im Laden reiche aus. Trotzdem geht Steiger davon aus, dass die Migros in vielen Fällen kulant sei. «Denn es wäre nicht verhältnismässig, Kundinnen und Kunden für Fehler, wie sie auch Migros-Mitarbeitern an der Kasse passieren können, zu bestrafen.»
Gemäss Datenschutzgesetz haben Kundinnen und Kunden aber ein Auskunftsrecht, wie Hugo Wyler, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, erläutert. Und zwar innerhalb von rund 30 Tagen. Steiger präzisiert, dass Grossverteiler in solchen Fällen die Auskunft auch verweigern, einschränken oder aufschieben dürfen. Dafür müssen sie aber «ein überwiegendes privates Interesse geltend machen können».
Erhält der Kunde nicht alle gewünschten Auskünfte, so hat er Anrecht auf eine Begründung, die wiederum vor Gericht angefochten werden kann. Dieses Einsichtsrecht gilt sowohl für Daten, die bei Kundenkarten hinterlegt sind, als auch für erfasste Ladendiebstähle, die gemäss mündlicher Auskunft bei der Migros separat geführt werden.
Quelle: https://www.derbund.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/migros-informiert-bei-verdacht-nicht/story/29160497
M-Infoline
Hallo Loxiran, vielen Dank für deine Fragen in Bezug zum subito Self-Scanning. Gerne habe ich diesbezüglich Abklärungen getroffen.
1. Ja, du kannst eine Nachkontrolle verlangen, wenn du den Eindruck hast, dass etwas nicht korrekt durchgeführt wurde.
2. Bei jeder Validierung, bei welcher eine Abweichung (+ oder -) festgestellt wurde, wird ein Validierungsprotokoll mit den abweichenden Produkten gedruckt, welches du selbstverständlich verlangen kannst.
3. Bei den subito Self-Services arbeiten wir mit einem sogenannten Bonus-Malus-System, welches man beispielsweise von Autoversicherungen kennt. Stellen wir bei Stichprobenkontrollen Abweichungen fest – ob willentlich oder aus Versehen – kann dies zukünftig zu konzentrierteren Validierungen führen. Ist bei diesen Folgekontrollen alles in Ordnung, werden diese wieder seltener.
Mit deiner Cumulus-Nummer können wir prüfen, ob Abweichungen erkannt wurden. Falls du diese Information wünschst, bitte ich dich, unser Kontaktformular zu verwenden: https://www.migros.ch/de/services/kundendienst/infoline/kontakt.html
Liebe Grüsse, Richi
1. Ja, du kannst eine Nachkontrolle verlangen, wenn du den Eindruck hast, dass etwas nicht korrekt durchgeführt wurde.
2. Bei jeder Validierung, bei welcher eine Abweichung (+ oder -) festgestellt wurde, wird ein Validierungsprotokoll mit den abweichenden Produkten gedruckt, welches du selbstverständlich verlangen kannst.
3. Bei den subito Self-Services arbeiten wir mit einem sogenannten Bonus-Malus-System, welches man beispielsweise von Autoversicherungen kennt. Stellen wir bei Stichprobenkontrollen Abweichungen fest – ob willentlich oder aus Versehen – kann dies zukünftig zu konzentrierteren Validierungen führen. Ist bei diesen Folgekontrollen alles in Ordnung, werden diese wieder seltener.
Mit deiner Cumulus-Nummer können wir prüfen, ob Abweichungen erkannt wurden. Falls du diese Information wünschst, bitte ich dich, unser Kontaktformular zu verwenden: https://www.migros.ch/de/services/kundendienst/infoline/kontakt.html
Liebe Grüsse, Richi
Anonymeil y a 3 ans
@M-Infoline : Jetzt weiss ich aber das korrekte Vorgehen bei unleserlichen Barcodes immer noch nicht...
Réponse à
M-Infoline
Hallo Loxiran, vielen Dank für deine Fragen in Bezug zum subito Self-Scanning. Gerne habe ich diesbezüglich Abklärungen getroffen.
1. Ja, du kannst eine Nachkontrolle verlangen, wenn du den Eindruck hast, dass etwas nicht korrekt durchgeführt wurde.
2. Bei jeder Validierung, bei welcher eine Abweichung (+ oder -) festgestellt wurde, wird ein Validierungsprotokoll mit den abweichenden Produkten gedruckt, welches du selbstverständlich verlangen kannst.
3. Bei den subito Self-Services arbeiten wir mit einem sogenannten Bonus-Malus-System, welches man beispielsweise von Autoversicherungen kennt. Stellen wir bei Stichprobenkontrollen Abweichungen fest – ob willentlich oder aus Versehen – kann dies zukünftig zu konzentrierteren Validierungen führen. Ist bei diesen Folgekontrollen alles in Ordnung, werden diese wieder seltener.
Mit deiner Cumulus-Nummer können wir prüfen, ob Abweichungen erkannt wurden. Falls du diese Information wünschst, bitte ich dich, unser Kontaktformular zu verwenden: https://www.migros.ch/de/services/kundendienst/infoline/kontakt.html
Liebe Grüsse, Richi
1. Ja, du kannst eine Nachkontrolle verlangen, wenn du den Eindruck hast, dass etwas nicht korrekt durchgeführt wurde.
2. Bei jeder Validierung, bei welcher eine Abweichung (+ oder -) festgestellt wurde, wird ein Validierungsprotokoll mit den abweichenden Produkten gedruckt, welches du selbstverständlich verlangen kannst.
3. Bei den subito Self-Services arbeiten wir mit einem sogenannten Bonus-Malus-System, welches man beispielsweise von Autoversicherungen kennt. Stellen wir bei Stichprobenkontrollen Abweichungen fest – ob willentlich oder aus Versehen – kann dies zukünftig zu konzentrierteren Validierungen führen. Ist bei diesen Folgekontrollen alles in Ordnung, werden diese wieder seltener.
Mit deiner Cumulus-Nummer können wir prüfen, ob Abweichungen erkannt wurden. Falls du diese Information wünschst, bitte ich dich, unser Kontaktformular zu verwenden: https://www.migros.ch/de/services/kundendienst/infoline/kontakt.html
Liebe Grüsse, Richi
Afficher plus
missy_89
Im Laden hat es Mitarbeiter von Migros. Die darf man gerne um Rat / Hilfe bitten 😉
M-Infoline
Hallo Polarstern90, vielen Dank für deine Anfrage. Du kannst dich in so einem Fall gerne an das Personal vor Ort wenden. Liebe Grüsse, Richi
Anonymeil y a 3 ans
...heisst in Klartext, wenn ich einen nicht gescannten Artikel im Wagen habe und Scanner deponiert+ Aufforderung zur Kontrolle = Rückzug und an bediente Kasse und dort bezahlen, dort können sie den BC von Hand eu geben.
Danke, werde es in diesem Falle so machen.
-- wenn keine Kontrollaufforderung, kann ich das Personal immer noch auf die nicht lesbare BC aufmerksam machen und bitten, ob Bezahlung an Kontrollkasse möglich - lenkt sie nicht ein, dann Pech gehabt und sage tschüss
Danke, werde es in diesem Falle so machen.
-- wenn keine Kontrollaufforderung, kann ich das Personal immer noch auf die nicht lesbare BC aufmerksam machen und bitten, ob Bezahlung an Kontrollkasse möglich - lenkt sie nicht ein, dann Pech gehabt und sage tschüss
Loxiran
Polarstern90
Ich fasse die Antwort der Migros so auf: Sobald sich der Artikel nicht scannen lässt, sofort eine Verkaufsperson in der Migros fragen. Dann wird dir eine Lösung aufgezeigt.
Ich würde den Verkauf erst abschliessen wenn alles geklärt ist. Wenn du den Verkauf abschliesst und erst danach kommst, dass du einen Artikel nicht einlesen konntest, ist es zu spät.
Also immer unbedingt vor dem Verkaufsabschluss/Scannerdeponierung handeln.
Ich fasse die Antwort der Migros so auf: Sobald sich der Artikel nicht scannen lässt, sofort eine Verkaufsperson in der Migros fragen. Dann wird dir eine Lösung aufgezeigt.
Ich würde den Verkauf erst abschliessen wenn alles geklärt ist. Wenn du den Verkauf abschliesst und erst danach kommst, dass du einen Artikel nicht einlesen konntest, ist es zu spät.
Also immer unbedingt vor dem Verkaufsabschluss/Scannerdeponierung handeln.