Hallo SilvanoB, vielen Dank für Ihr Interesse. Das Inverkehrbringen von Chemikalien wie Teebaumöl wird durch die europäische REACH-Verordnung geregelt. Diese Verordnung schützt die Umwelt und die Menschen und legt fest, dass die Kennzeichnung in erster Linie die sichere Handhabung des Produkts gewährleisten muss. Auf der Verpackung finden Sie daher Informationen zu potenziellen Risiken wie Brandgefahr, Umweltgefahr oder Gefahr durch Kontakt, Verschlucken oder Einatmen.
Teebaumöl ist gesetzlich als Chemikalie und nicht als Kosmetik- oder Arzneimittel eingestuft. Daher ist es nicht zulässig, auf der Verpackung Angaben zu pharmazeutischen Vorteilen oder kosmetischen Eigenschaften zu machen. Der Cineolgehalt unseres Produkts beträgt etwa 2,5 %, während der Gesamtgehalt an Terpinen zwischen 35 und 45 % liegt. Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen, Ihr M-Infoline-Team