M-Classic Suppenhuhn

  • Marke: M-Classic
  • Label: Swissness
7.95 CHF|1000g

M-Classic Suppenhuhn

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2 Fragen

vor 8 Jahren

Danke für Ihre Antwort. Darf ich Sie bitten, zu präzisieren? "Leghenne" sagt nichts über die Art der Haltung aus. Leben die Tiere (zumindest teilweise) in sog. Legebatterien in Innenräumen? Stammen sie aus BTS-Betrieben? Ohne Deklaration vermute ich, offen gestanden, das Schlimmste. In allen anderen Fällen versehen Sie die Produkte üblicherweise mit grossen Labels "Freilandhaltung", "Bio" etc. Ich möchte Sie bitten, mir die Haltungsbedingung(en) (ich nehme an, dass die Hennen aus unterschiedlichsten Betrieben zusammengekauft werden) offen zu legen.

vor 8 Jahren

Hallo aslanfriend Vielen Dank für deine neuerliche Rückfrage. Bitte entschuldige unsere verspätete Antwort. Bereits seit dem Jahr 1981 ist es in der Schweiz verboten, Hühner in Legebatterien zu halten. Sämtliche Eier als auch das gesamte Poulet-Fleisch aus der Schweiz, welches wir anbieten, stammt von Hennen, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Haltungsbedingungen der Schweiz gehalten werden – auch wenn wir dies nicht speziell deklarieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird zudem staatlich geprüft. Wir hoffen, dass wir dir mit unserer Stellungnahme weiterhelfen konnten, und freuen uns, dich auch weiterhin bei uns zu begrüssen. Dein M-Infoline Team

vor 8 Jahren

Mich interessiert, aus welcher Art von Tierhaltung diese tiefgefrohrenen Suppenhühner stammen. Die Verpackung verrät mir nur, dass es sich um ein Produkt aus der Schweiz handelt. Konkret will ich wissen: a) stammen die Tiere aus Legehennenbatterien? b) werden die Hühner mit antibiotisch-versetzter Geflügelnahrung gefüttert? c) falls die Hühner aus unterschiedlichsten Formen der Tierhaltung kommen, möchte ich wissen, ob auch nur annährend die Möglichkeit besteht, dass a) und b) auf das einzelne Produkt zutreffen können

vor 8 Jahren

Hallo aslanfriend Besten Dank für deine Anfrage. Beim Suppenhuhn handelt es sich um Legehennen aus der Schweiz und werden entsprechend nach Schweizer Recht gefüttert und gehalten. Mit Antibiotika versetzte Tiernahrung kommt nicht zum Einsatz. Antibiotika darf nur von einem Tierarzt verordnet und verabreicht werden. Bei weiteren Fragen sind wir gerne für dich da! Viele Grüsse Dein M-Infoline Team