Bitte nie eine Cumuluskarte einer anderen Person verwenden, sonst gibt es ein Durcheinander!
Kategorie: Allgemein
Bitte nie eine Cumuluskarte einer anderen Person verwenden, sonst gibt es ein Durcheinander!
Loxiran
Achtung, ich habe folgendes festgestellt. Beispiel, ich arbeite zum Beispiel bei der Firma Musterfitness AG in Starkingen und bestelle etwas beim Onlineshop SportXX. Beim Gastkonto schreibe ich bei der Lieferadresse Musterfitness AG und bei der Rechnungsadresse Musterfitness AG. Ich selbst heisse Albert Honigbär und wohne in Holzikon, arbeite aber bei der Musterfitness AG. So, ich muss also etwas für die Musterfitness AG bestellen und geben die Bestellung auf. Nun überlege ich mir, ob ich für mich selbst Cumuluspunkte sammeln soll? Somit gebe ich bei der Bestellung *meine Cumulsnummer ein, (lautend auf*Albert Honigbär). Nun kommt die böse Überraschung. Sobald ich meine Cumulusnummer eingebe, wird die Rechnungsadresse, ohne dass ich es weiss, von der Firmenadresse Musterfitness AG in Starkingen auf meine private Adresse (lautend meiner Cumulusnummer) Albert Honigbär in Holzingen umgewandelt. Warum ist dies so? Möchte die Migros damit verhindern, dass man keine anderen Cumuluskarten als die seine verwendet?
16 Antworten
Letzte Aktivität vor 3 Jahren
smartcoyote
Siehe AGB für das Cumulus-Bonusprogramm: https://www.migros.ch/de/cumulus/ueber-cumulus/agb.html#rollen
Ziffer 2:
"Das Cumulus-Bonusprogramm ist auf private Haushalte beschränkt und darf nicht für gewerbliche Einkäufe verwendet werden. Pro Person darf nur ein Cumulus-Konto eröffnet werden."
Ziffer 3:
"Am Cumulus-Bonusprogramm können urteilsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren teilnehmen («Teilnehmer*innen»). Teilnehmer*innen des Cumulus-Bonusprogramms sind entweder Kontoinhaber*in oder Mitglied. Diejenige Person, die ein Cumulus-Konto eröffnet, ist «Kontoinhaber*in». Kontoinhaber*innen können über ihren Migros Account weitere Personen des gleichen Haushalts dem Cumulus-Konto als «Mitglied» hinzufügen sowie bestehende Mitglieder wieder entfernen. Der Beitritt zu einem Cumulus-Konto als Mitglied setzt einen eigenen aktiven Migros Account der beitretenden Person voraus.
Durch das Hinzufügen von Mitgliedern kann das Cumulus-Konto von mehreren Personen des gleichen Haushalts gemeinsam verwendet werden. Die gemeinsame Nutzung eines Cumulus-Kontos ist auf Personen desselben Haushalts an derselben Wohnadresse beschränkt. Andere Personen dürfen einem Cumulus-Konto nicht als Mitglied hinzugefügt werden."
Ziffer 2:
"Das Cumulus-Bonusprogramm ist auf private Haushalte beschränkt und darf nicht für gewerbliche Einkäufe verwendet werden. Pro Person darf nur ein Cumulus-Konto eröffnet werden."
Ziffer 3:
"Am Cumulus-Bonusprogramm können urteilsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren teilnehmen («Teilnehmer*innen»). Teilnehmer*innen des Cumulus-Bonusprogramms sind entweder Kontoinhaber*in oder Mitglied. Diejenige Person, die ein Cumulus-Konto eröffnet, ist «Kontoinhaber*in». Kontoinhaber*innen können über ihren Migros Account weitere Personen des gleichen Haushalts dem Cumulus-Konto als «Mitglied» hinzufügen sowie bestehende Mitglieder wieder entfernen. Der Beitritt zu einem Cumulus-Konto als Mitglied setzt einen eigenen aktiven Migros Account der beitretenden Person voraus.
Durch das Hinzufügen von Mitgliedern kann das Cumulus-Konto von mehreren Personen des gleichen Haushalts gemeinsam verwendet werden. Die gemeinsame Nutzung eines Cumulus-Kontos ist auf Personen desselben Haushalts an derselben Wohnadresse beschränkt. Andere Personen dürfen einem Cumulus-Konto nicht als Mitglied hinzugefügt werden."
Loxiran
Es geht NICHT UM DIE ERÖFFNUNG EINES GEMEINSAMEN KONTOS ODER LOGINS. Es geht darum ob eine Cumuluskarte ausnahmsweise geteilt werden darf?
Fall 1. Jemand bestellt etwas für seinen Arbeitgeber und gibt OHNE EIN Konto zu eröffnen im Feld seine Cumuluskartennummer ein, ist dies illegal?
Fall 2. Dürfen zum Beispiel Lebenspartner mit getrenntem Wohnsitz eine Cumuluskarte teilen? Ist dies bereits illegal?
ALLE GESAMMELTEN PUNKTE ODER DIE KORRESPONDENZ UND DAS CUMULUS-KONTO LAUTET IMMER AUF EINE PERSON=INHABER, nichts wird geteilt. Es geht nur darum ob die Kumuluskarte 2 oder 3 mal im Jahr ausnahmsweise auch von einer anderen Person beutzt weden kann, oder ob dies bereits illegal ist?
Fall 1. Jemand bestellt etwas für seinen Arbeitgeber und gibt OHNE EIN Konto zu eröffnen im Feld seine Cumuluskartennummer ein, ist dies illegal?
Fall 2. Dürfen zum Beispiel Lebenspartner mit getrenntem Wohnsitz eine Cumuluskarte teilen? Ist dies bereits illegal?
ALLE GESAMMELTEN PUNKTE ODER DIE KORRESPONDENZ UND DAS CUMULUS-KONTO LAUTET IMMER AUF EINE PERSON=INHABER, nichts wird geteilt. Es geht nur darum ob die Kumuluskarte 2 oder 3 mal im Jahr ausnahmsweise auch von einer anderen Person beutzt weden kann, oder ob dies bereits illegal ist?
Antwort auf
smartcoyote
Siehe AGB für das Cumulus-Bonusprogramm: https://www.migros.ch/de/cumulus/ueber-cumulus/agb.html#rollen
Ziffer 2:
"Das Cumulus-Bonusprogramm ist auf private Haushalte beschränkt und darf nicht für gewerbliche Einkäufe verwendet werden. Pro Person darf nur ein Cumulus-Konto eröffnet werden."
Ziffer 3:
"Am Cumulus-Bonusprogramm können urteilsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren teilnehmen («Teilnehmer*innen»). Teilnehmer*innen des Cumulus-Bonusprogramms sind entweder Kontoinhaber*in oder Mitglied. Diejenige Person, die ein Cumulus-Konto eröffnet, ist «Kontoinhaber*in». Kontoinhaber*innen können über ihren Migros Account weitere Personen des gleichen Haushalts dem Cumulus-Konto als «Mitglied» hinzufügen sowie bestehende Mitglieder wieder entfernen. Der Beitritt zu einem Cumulus-Konto als Mitglied setzt einen eigenen aktiven Migros Account der beitretenden Person voraus.
Durch das Hinzufügen von Mitgliedern kann das Cumulus-Konto von mehreren Personen des gleichen Haushalts gemeinsam verwendet werden. Die gemeinsame Nutzung eines Cumulus-Kontos ist auf Personen desselben Haushalts an derselben Wohnadresse beschränkt. Andere Personen dürfen einem Cumulus-Konto nicht als Mitglied hinzugefügt werden."
Ziffer 2:
"Das Cumulus-Bonusprogramm ist auf private Haushalte beschränkt und darf nicht für gewerbliche Einkäufe verwendet werden. Pro Person darf nur ein Cumulus-Konto eröffnet werden."
Ziffer 3:
"Am Cumulus-Bonusprogramm können urteilsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren teilnehmen («Teilnehmer*innen»). Teilnehmer*innen des Cumulus-Bonusprogramms sind entweder Kontoinhaber*in oder Mitglied. Diejenige Person, die ein Cumulus-Konto eröffnet, ist «Kontoinhaber*in». Kontoinhaber*innen können über ihren Migros Account weitere Personen des gleichen Haushalts dem Cumulus-Konto als «Mitglied» hinzufügen sowie bestehende Mitglieder wieder entfernen. Der Beitritt zu einem Cumulus-Konto als Mitglied setzt einen eigenen aktiven Migros Account der beitretenden Person voraus.
Durch das Hinzufügen von Mitgliedern kann das Cumulus-Konto von mehreren Personen des gleichen Haushalts gemeinsam verwendet werden. Die gemeinsame Nutzung eines Cumulus-Kontos ist auf Personen desselben Haushalts an derselben Wohnadresse beschränkt. Andere Personen dürfen einem Cumulus-Konto nicht als Mitglied hinzugefügt werden."
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smartcoyote
Zunächst mal bitte ohne Grossbuchstaben schreiben, das geht mir ziemlich auf die Nerven, man kann auch normal schreiben... Abgesehen davon, wenn man die AGB-Auszüge gelesen hätte, die ich gepostet habe, würde man sehen, dass die Fragen eigentlich damit schon beantwortet worden sind (man müsste halt vielleicht zuerst alles in aller Ruhe lesen und kurz darüber nachdenken, bevor man mit Grossbuchstaben in die Tasten haut)...
Die Cumulus-AGB gelten nicht nur für die Eröffnung des Cumulus-Kontos, sondern ganz allgemein für das Cumulus-Bonusprogramm und alles, was damit zusammenhängt.
Zu Frage 1: Ja, das ist nicht zulässig (siehe Ziffer 2 AGB: Cumulus ist nur für Private/private Haushalte und darf nicht für gewerbliche Einkäufe benutzt werden; Arbeitgeber = Firma = Gewerbe, bestellt man etwas für seinen Arbeitgeber, handelt es sich um einen gewerblichen Einkauf, benutzt man seine (private) Cumulus-Karte dafür, verstösst man gegen die Cumulus-AGB).
Zu Frage 2: Ja, auch das ist nicht zulässig (siehe Ziffer 3 AGB, 2. Abschnitt: "Die gemeinsame Nutzung eines Cumulus-Kontos ist auf Personen desselben Haushalts an derselben Wohnadresse beschränkt"; getrennter Wohnsitz = zwei verschiedene Wohnadressen = nicht derselbe Haushalt; gibt man seine Cumulus-Karte einer nicht im selben Haushalt wohnenden Person, verstösst man gegen die Cumulus-AGB).
Die Cumulus-AGB gelten nicht nur für die Eröffnung des Cumulus-Kontos, sondern ganz allgemein für das Cumulus-Bonusprogramm und alles, was damit zusammenhängt.
Zu Frage 1: Ja, das ist nicht zulässig (siehe Ziffer 2 AGB: Cumulus ist nur für Private/private Haushalte und darf nicht für gewerbliche Einkäufe benutzt werden; Arbeitgeber = Firma = Gewerbe, bestellt man etwas für seinen Arbeitgeber, handelt es sich um einen gewerblichen Einkauf, benutzt man seine (private) Cumulus-Karte dafür, verstösst man gegen die Cumulus-AGB).
Zu Frage 2: Ja, auch das ist nicht zulässig (siehe Ziffer 3 AGB, 2. Abschnitt: "Die gemeinsame Nutzung eines Cumulus-Kontos ist auf Personen desselben Haushalts an derselben Wohnadresse beschränkt"; getrennter Wohnsitz = zwei verschiedene Wohnadressen = nicht derselbe Haushalt; gibt man seine Cumulus-Karte einer nicht im selben Haushalt wohnenden Person, verstösst man gegen die Cumulus-AGB).
Loxiran
Warum kann man zum Beispiel bei SportX bei der Bestellung ohne Registrierung eine Firmenbestellung eingeben und dort gleichzeitig eine Cumulusnummer hinterlegen?
smartcoyote
Keine Ahnung, das habe ich noch nie gemacht... Da weiss Migros wohl am besten Bescheid.
Loxiran
Also ich habe vorhin mit der CumulusInfoline telefoniert.
1. Ich darf auch bei einer Geschäftsbestellung mit meiner privaten Karte sammeln. Natürlich in Massen und nicht für zehntausende von Franken.
2. Ich darf meine Cumulus Karte meiner Freundin, Mutter etc., auch wenn diese nicht im selben Haushalt wohnen. zum Sammeln geben. Dies würden sehr viele so handhaben.
Ich werde noch eine schriftliche Bestätigung verlangen und mich wieder melden.
1. Ich darf auch bei einer Geschäftsbestellung mit meiner privaten Karte sammeln. Natürlich in Massen und nicht für zehntausende von Franken.
2. Ich darf meine Cumulus Karte meiner Freundin, Mutter etc., auch wenn diese nicht im selben Haushalt wohnen. zum Sammeln geben. Dies würden sehr viele so handhaben.
Ich werde noch eine schriftliche Bestätigung verlangen und mich wieder melden.
smartcoyote
Ich glaube nur, was ich schwarz auf weiss auf Papier sehe... Meine Erfahrungen mit Hotlines sind immer dieselben (egal, ob die Hotline zu Migros gehört oder einer anderen Firma): Ruf an verschiedenen Tagen/Zeiten an und frag dasselbe, du erhälst jedes Mal eine andere Antwort.
Die Cumulus AGB sind meiner Meinung nach klar (sie gelten glaube ich ab 1.10.); wenn Migros es anders als die AGB handhabt, ist das das "Problem" von Migros...
Die Cumulus AGB sind meiner Meinung nach klar (sie gelten glaube ich ab 1.10.); wenn Migros es anders als die AGB handhabt, ist das das "Problem" von Migros...
Loxiran
Wie erwähnt, ich lasse mir die Fragen schriftlich beantworten. Wenn @smartcoyote recht hat, werden ab. 1.Oktober cirka 1 Million Migros-Cumulus Kunden als „Kriminelle“ deklariert.
Was mich wunder nimmt, bekommt man hier im Forum keine offiziellen Antworten mehr?
Was mich wunder nimmt, bekommt man hier im Forum keine offiziellen Antworten mehr?
smartcoyote
Betr. offizielle Antworten hier im Forum: Doch doch, Migros beantwortet die Fragen hier im Forum schon, aber es dauert seine Zeit, das geht nicht innert 24h, es braucht zum Teil länger, weil Migros Sachen abklärt usw.
Loxiran
Tja mal schauen ob die Migros mitliest? Früher kamen die Antworten schneller.