Ja ich weiss, es gibt Einzelexpemplare. Aber eben, ich verzichte lieber darauf, als nacher ein Durcheinander zu risikieren.
Wie gesagt, die Migros ist in Wirklichkeit knallhart, wenn man einen Fehler macht, landet man auf der schwarzen Liste.
Wie in diesem Artikel zu lesen:
Migros informiert bei Diebstahl-Verdacht nicht
Wer beim Selfscanning nicht alle Produkte bezahlt, wird erfasst.
04.02.2020
Wer Waren selber erfasst und dabei etwas vergisst, wird womöglich häufiger kontrolliert. Über einen Verdacht gegen ihn wird der Kunde aber nicht informiert.
Früher bekam ein Jugendlicher einige laute Worte zu hören, wenn er beim ersten Ladendiebstahl erwischt wurde. Solche Verwarnungen gibt es heute in Zeiten von Selfscanning und Videoüberwachung seltener. Stattdessen werden Ladendiebe oder verdächtige Kunden öfter erfasst, ohne dass sie davon wissen. Im Wiederholungsfall drohen dann aber harte Konsequenzen. Zudem werden entsprechend registrierte Kunden häufiger und gründlicher kontrolliert als andere. Dies zeigt das Beispiel einer Studentin, die vor rund zwei Wochen Einkäufe für sich persönlich und ihre Wohngemeinschaft in einer St. Galler Migros-Filiale separat abrechnete. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie fälschlicherweise verdächtigt wurde.
Per Video überwachen Detailhändler, ob die Kunden beim Self-Check-out alle Produkte korrekt einlesen und bezahlen. Bei mehreren Fragen zur Erfassung von verdächtigen Kunden und zum Umgang mit diesen Daten lehnen sowohl Migros wie auch Coop eine Stellungnahme ab. Bei Coop heisst es zum Beispiel, das Unternehmen äussere sich «grundsätzlich nicht öffentlich zu sicherheitsrelevanten Aspekten».
Einblick in die Praxis geben Aussagen der erwähnten Studentin. Sie kennt den Umgang mit Ladendieben aus eigener Erfahrung, da sie mehrere Jahre lang in einem kleinen Pensum für die Migros gearbeitet hat. Gemäss ihren Aussagen findet bei als verdächtig registrierten Kunden eine «Vollvalidierung» statt. Das bedeutet, dass das Migros-Personal beim Selfscanning alle Produkte im Einkaufswagen kontrolliert und nicht nur eine Stichprobe von einigen wenigen Artikeln macht. Zudem finden solche Kontrollen häufiger statt. Im Wiederholungsfall drohen Busse und Hausverbot.
Im vorliegenden Fall wurde die Studentin aufgefordert, entsprechende Bestätigungen zu unterschreiben, weil ein angeblicher Videobeweis für einen früheren Diebstahl vorlag. Die Studentin unterzeichnete, da sie sich unter Druck gesetzt fühlte und lieber nach Hause wollte, als sich weiter mit Migros-Verantwortlichen oder allenfalls gar der Polizei auseinanderzusetzen. Wie sich später herausstellte, war der Videobeweis nicht aussagekräftig, weil darauf nur einer von zwei Einkäufen zu sehen war.
Elektronische Belege machten aber klar, dass die Studentin korrekt zweimal bezahlt hatte. Die Verantwortlichen entschuldigten sich schliesslich persönlich bei der Studentin mit Schokolade und einem 50-Franken-Gutschein.«Kunden müssen umgehend Stellung beziehen können – sonst liegt meines Erachtens eine Bespitzelung vor.
»Sara Stalder, Stiftung für KonsumentenschutzIn Bern musste sich kürzlich eine 16-Jährige nach 22 Diebstählen ohne Vorwarnung bei der Kantonspolizei melden. Die Beispiele zeigen, dass Konsumentinnen und Konsumenten in den elektronischen Systemen der Grossverteiler als verdächtige Personen erfasst werden, ohne dass sie davon wissen. Grund dafür kann tatsächlich ein Diebstahl sein. Möglich sind aber auch Missverständnisse, weil Kunden die Waren in separate Abrechnungen aufteilen, oder unbeabsichtigte Fehler, wie sie gelegentlich auch einer Kassierin unterlaufen.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, kritisiert, dass Daten über Ladendiebstähle erfasst werden, ohne die Kunden darüber zu informieren: «Betroffene Kundinnen und Kunden müssen umgehend Stellung beziehen oder für ihre Verfehlung geradestehen können – sonst liegt meines Erachtens eine Bespitzelung vor.» Die Migros weist in einer Stellungnahme den Vorwurf der Bespitzelung zurück und spricht stattdessen von einer «begründeten Beobachtung», die auch eine präventive Wirkung habe.
Per Video überwachen Detailhändler, ob die Kunden beim Self-Check-out alle Produkte korrekt einlesen und bezahlen. Ist das nicht der Fall, können Personen, die ihre Kundenkarte benutzt haben, identifiziert werden. Gemäss Datenschutzrechtsexperte Martin Steiger sind die Detailhändler nicht verpflichtet, verdächtige Kunden persönlich zu informieren oder nach einem ersten Vorfall zu verwarnen.
Eine allgemeine Information wie ein Schild mit dem Hinweis auf die Videoüberwachung im Laden reiche aus. Trotzdem geht Steiger davon aus, dass die Migros in vielen Fällen kulant sei. «Denn es wäre nicht verhältnismässig, Kundinnen und Kunden für Fehler, wie sie auch Migros-Mitarbeitern an der Kasse passieren können, zu bestrafen.»
Gemäss Datenschutzgesetz haben Kundinnen und Kunden aber ein Auskunftsrecht, wie Hugo Wyler, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, erläutert. Und zwar innerhalb von rund 30 Tagen. Steiger präzisiert, dass Grossverteiler in solchen Fällen die Auskunft auch verweigern, einschränken oder aufschieben dürfen. Dafür müssen sie aber «ein überwiegendes privates Interesse geltend machen können».
Erhält der Kunde nicht alle gewünschten Auskünfte, so hat er Anrecht auf eine Begründung, die wiederum vor Gericht angefochten werden kann. Dieses Einsichtsrecht gilt sowohl für Daten, die bei Kundenkarten hinterlegt sind, als auch für erfasste Ladendiebstähle, die gemäss mündlicher Auskunft bei der Migros separat geführt werden.
Quelle: https://www.derbund.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/migros-informiert-bei-verdacht-nicht/story/29160497