Hallo immer_eine_Frage, gemäss der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 darf entkoffeinierter Kaffee (Decaf) einen maximalen Koffeingehalt von 0,1 % in der Trockenmasse aufweisen. Dies entspricht etwa 1 mg Koffein pro 100 ml fertig zubereitetem Kaffee. Für entkoffeinierten Instantkaffee liegt der gesetzliche Grenzwert bei 0,3 % Koffein in der Trockenmasse. Laut Hersteller wird jede Produktion vor der Freigabe sorgfältig geprüft, um die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen. Bitte entschuldige, in Bezug auf die abgedruckte Angabe haben wir uns getäuscht - auf der Verpackung vom Café Royal Kaffeekapseln Espresso Decaf ist der Koffeingehalt nicht deklariert, gesetzlich ist das so konform. Liebe Grüsse, dein M-Infoline Team