ein Freud'scher Versprecher
Categoria: Generale
ein Freud'scher Versprecher
Anonimo7 anni fa
...oder hat’s Druckteufelchen hat zugeschlagen?
25 risposte
Ultima attività 7 anni fa
+ 3
Anonimoelaborato 7 anni fa
Kritik kann ich schon ab, es ist die Art wie sie rübergebracht wird, warum soll ich mir, hier noch mühe geben, ich wurde ja durch einige von euch (vor)verurteilt, obwohl mich keiner wirklich kennt, aber das ist wohl der heutigen Zeit geschuldet, Nasenspitzen denken.
Loxiran
Ist meine Frage untergegangen? Ich fände es gut wenn jemand von den CommunityManager sagen könnte, was im Migipedia, betreffend der Verwendung von fremden Bildern oder Texten, erlaubt ist?
Danke
Betrifft diese Diskussion:
Betreff: Hurra, der Frühling ist da und die «Pimeli» spriessen:
Ich wäre froh wenn hier ein CommunityManager sagen könnte, was im Migipedia, betreffend der Verwendung von fremden Bildern oder Texten, erlaubt ist?
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, so darf man auch im Migipedia, fremde Bilder und fremde Texte zitieren, sofern die Quelle oder der Urheber genannt wird?
Das Urheberrecht in der Schweiz sieht Zitate ausdrücklich vor (Art. 25 URG). Für das Zitieren – beispielsweise durch Blogger aus anderen Weblogs – ist weder eine «Wiederverwendungserlaubnis» noch eine sonstige Genehmigung notwendig.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte beziehungsweise Werke dürfen in der Schweiz frei zitiert werden um eigene Aussagen zu erläutern, zu veranschaulichen oder mit Hinweisen zu versehen. Zitate sind nach herrschender Lehre für alle Kategorien von Werken möglich, das heisst nach herrschender Lehre können auch Bildzitate verwendet werden und das Zitatrecht beschränkt sich nicht ausschliesslich auf Texte.
Rechtskonformes Zitieren setzt voraus, dass ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen denn eigenen Inhalten und den verwendeten Zitaten besteht. Der Zitatumfang bemisst sich nach dem Zitatzweck und muss den eigenen Inhalten immer untergeordnet bleiben. Zitate müssen als solche erkennbar sein und sowohl die Urheberschaft als auch die Quelle müssen jeweils genannt werden. Urheberrechtlich gesehen nicht notwendig ist hingegen eine Verlinkung von Urheberschaft und Quelle, doch ist eine solche Verlinkung bei digitalen Inhalten benutzerfreundlich, denn sie ermöglicht einen einfachen und schnellen Quellenzugriff.
Art. 25 Zitate
1Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
2Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Quelle:
https://steigerlegal.ch/2013/01/09/urheberrecht-irrtum-zitat-creative-commons/
Urheber: 9. Januar 2013 • Rechtsanwalt Martin Steiger
Danke
Betrifft diese Diskussion:
Betreff: Hurra, der Frühling ist da und die «Pimeli» spriessen:
Ich wäre froh wenn hier ein CommunityManager sagen könnte, was im Migipedia, betreffend der Verwendung von fremden Bildern oder Texten, erlaubt ist?
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, so darf man auch im Migipedia, fremde Bilder und fremde Texte zitieren, sofern die Quelle oder der Urheber genannt wird?
Das Urheberrecht in der Schweiz sieht Zitate ausdrücklich vor (Art. 25 URG). Für das Zitieren – beispielsweise durch Blogger aus anderen Weblogs – ist weder eine «Wiederverwendungserlaubnis» noch eine sonstige Genehmigung notwendig.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte beziehungsweise Werke dürfen in der Schweiz frei zitiert werden um eigene Aussagen zu erläutern, zu veranschaulichen oder mit Hinweisen zu versehen. Zitate sind nach herrschender Lehre für alle Kategorien von Werken möglich, das heisst nach herrschender Lehre können auch Bildzitate verwendet werden und das Zitatrecht beschränkt sich nicht ausschliesslich auf Texte.
Rechtskonformes Zitieren setzt voraus, dass ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen denn eigenen Inhalten und den verwendeten Zitaten besteht. Der Zitatumfang bemisst sich nach dem Zitatzweck und muss den eigenen Inhalten immer untergeordnet bleiben. Zitate müssen als solche erkennbar sein und sowohl die Urheberschaft als auch die Quelle müssen jeweils genannt werden. Urheberrechtlich gesehen nicht notwendig ist hingegen eine Verlinkung von Urheberschaft und Quelle, doch ist eine solche Verlinkung bei digitalen Inhalten benutzerfreundlich, denn sie ermöglicht einen einfachen und schnellen Quellenzugriff.
Art. 25 Zitate
1Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
2Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Quelle:
https://steigerlegal.ch/2013/01/09/urheberrecht-irrtum-zitat-creative-commons/
Urheber: 9. Januar 2013 • Rechtsanwalt Martin Steiger
Anonimo7 anni fa
Hallo@Loxiran
Merci für die Erinnerung! :)
Ich kläre das mit unseren Rechts-Fachleuten ab und gebe dir Bescheid, sobald ich mehr weiss. Herzliche Grüsse, Tabi
Merci für die Erinnerung! :)
Ich kläre das mit unseren Rechts-Fachleuten ab und gebe dir Bescheid, sobald ich mehr weiss. Herzliche Grüsse, Tabi
Geh-heim-Dienst
Hallo zusammen
Ebenfalls von mir ein Danke für die Erinnerung; ich hatte mir vorgenommen, es heute zu tun. Ich hatte schon vor Loxiran geäussert, dass ich gespannt bin, wie sich das Migipedia-Team zum Thema äussert.
Es geht mir dabei insbesondere um das Bild, welches die mittlerweile gesperrte «schneebaer47» als Anfangspost eingefügt hat: das «Pimeli»-Bild. Sie schreibt selber, dass sie es aus Facebook hat; die Urheberrechte liegen demnach nicht bei ihr. Von daher hätte sie doch das Bild sowohl gemäss den alten wie auch den neuen Migipedia-Spielregeln nicht hier hochladen dürfen.
Nun gibt es aber noch ein anderes Detail: Das Foto wurde vorher auch schon vom Migros-Social-Media-Team verwendet; es erscheint im Twitter-Kanal der Migros.
Ud deshalb ist es nun doppelt interessant, wie sich das mit den Fotos aus dem Internet auf Migipedia verhält: Darf man definitiv gar nicht? Darf man, wenn man es bei irgendeinem Facebook-/Twitter-Konto entnommen hat? Darf man, wenn es eh schon in einem anderen Migros-Kanal verwendet wurde? Warum darf ein Bild aus dem Internet auf den Twitter-Kanal der Migros, jedoch nicht auf Migipedia?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Beste Grüsse
Geh-heim-Dienst
Ebenfalls von mir ein Danke für die Erinnerung; ich hatte mir vorgenommen, es heute zu tun. Ich hatte schon vor Loxiran geäussert, dass ich gespannt bin, wie sich das Migipedia-Team zum Thema äussert.
Es geht mir dabei insbesondere um das Bild, welches die mittlerweile gesperrte «schneebaer47» als Anfangspost eingefügt hat: das «Pimeli»-Bild. Sie schreibt selber, dass sie es aus Facebook hat; die Urheberrechte liegen demnach nicht bei ihr. Von daher hätte sie doch das Bild sowohl gemäss den alten wie auch den neuen Migipedia-Spielregeln nicht hier hochladen dürfen.
Nun gibt es aber noch ein anderes Detail: Das Foto wurde vorher auch schon vom Migros-Social-Media-Team verwendet; es erscheint im Twitter-Kanal der Migros.
Ud deshalb ist es nun doppelt interessant, wie sich das mit den Fotos aus dem Internet auf Migipedia verhält: Darf man definitiv gar nicht? Darf man, wenn man es bei irgendeinem Facebook-/Twitter-Konto entnommen hat? Darf man, wenn es eh schon in einem anderen Migros-Kanal verwendet wurde? Warum darf ein Bild aus dem Internet auf den Twitter-Kanal der Migros, jedoch nicht auf Migipedia?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Beste Grüsse
Geh-heim-Dienst
Anonimo7 anni fa
Hallo zusammen
Ich habe dieses Thema mit unserer Rechtsabteilung angeschaut und kann euch nun folgendes Feedback geben:Wir haben dank unseren Usern enorm viel Content auf Migipeida. Da wir nicht in jedem Einzelfall prüfen / verifizieren können, ob der Post ein rechtlich zulässiges Zitat enthält, ob das Bild korrekt lizenziertes ist oder der Post anderweitig urheberrechtlich zulässig ist, berufen wir uns hier auf unsere Spielregeln.Gerade bei Fotos ist ein „Kopieren“ aus dem Internet in der Regel sehr heikel und nur selten durch das Zitatrecht abgedeckt.
Als Faustregel gilt daher: Bilder aus dem Internet / aus Facebook lieber nicht hochladen bzw. nur, wenn die Rechte dafür klar vorhanden sind (z.B. wenn Du das Foto selber gemacht hast oder das Bild im „Public Domain“ ist).
Ich hoffe, dass euch das so weiterhilft.
Herzliche Grüsse, Tabi
Ich habe dieses Thema mit unserer Rechtsabteilung angeschaut und kann euch nun folgendes Feedback geben:Wir haben dank unseren Usern enorm viel Content auf Migipeida. Da wir nicht in jedem Einzelfall prüfen / verifizieren können, ob der Post ein rechtlich zulässiges Zitat enthält, ob das Bild korrekt lizenziertes ist oder der Post anderweitig urheberrechtlich zulässig ist, berufen wir uns hier auf unsere Spielregeln.Gerade bei Fotos ist ein „Kopieren“ aus dem Internet in der Regel sehr heikel und nur selten durch das Zitatrecht abgedeckt.
Als Faustregel gilt daher: Bilder aus dem Internet / aus Facebook lieber nicht hochladen bzw. nur, wenn die Rechte dafür klar vorhanden sind (z.B. wenn Du das Foto selber gemacht hast oder das Bild im „Public Domain“ ist).
Ich hoffe, dass euch das so weiterhilft.
Herzliche Grüsse, Tabi