Snack (me) Gemüse/Früchte von Fresca waschen vor Verzehr, abgepackt Datum fehlt
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Snack (me) Gemüse/Früchte von Fresca waschen vor Verzehr, abgepackt Datum fehlt
Migireni
Fragen:
Müssen diese Produkte vor dem Verzehr gewaschen werden? Das steht nirgends auf der Verpackung.
Bei den Snack me Heidelbeeren 125g ist kein "abgepackt am" Datum angegeben.
Müssen diese Produkte vor dem Verzehr gewaschen werden? Das steht nirgends auf der Verpackung.
Bei den Snack me Heidelbeeren 125g ist kein "abgepackt am" Datum angegeben.
1 reply
Last activity 6 years ago
M-Infoline
Hallo Migireni, danke für deinen Beitrag. Die Snack me Produkte sind bereits konsumfertig. Wir empfehlen jedoch, Früchte und Gemüse vor dem Verzehr nach Möglichkeit noch zu waschen. Bezüglich dem Abpackdatum können wir dir Folgendes mitteilen: Unverarbeitete Früchte und Gemüsesorten mit Herkunft Schweiz werden im Grundsatz mit einem „abgepackt am“ datiert. Diese Lösung wird von den Konsumentenorganisationen unterstützt und erfüllt auch die gesetzliche Forderung nach einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit. Auf unverarbeiteten Produkten, welche aus dem Ausland importiert werden, drucken wir mit wenigen Ausnahmen kein „abgepackt am“-Datum auf. Um eine saubere Rückverfolgbarkeit bis auf die Parzelle des Produzenten sicherstellen zu können, drucken wir den Rückverfolgbarkeitscode auf die Etikette auf. Dieser Code beinhaltet auch das Abpackdatum.
Ausnahmen:
- Bei Salaten mit Herkunft Schweiz drucken wir neben dem „abgepackt am“ ein „verkaufen bis“-Datum auf.
- Bei Früchten und Gemüsesorten, welche geschält, geschnitten oder in ähnlicher Weise behandelt worden sind, wird gesetzlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum verlangt (zum Beispiel geschälte Zwiebeln, Kürbisschnitze). Bei uns wir dies als Doppeldatierung umgesetzt: „zu verkaufen bis“ /„mindestens haltbar bis“.
- Bei Artikeln, die kühl gelagert werden müssen, (beispielsweise Sprossen, geschnittene Pilze), wird gesetzlich ein Verbrauchsdatum gefordert. In der Migros wird dies auch als Doppeldatierung umgesetzt: „zu verkaufen bis“ / „zu verbrauchen bis“.
Liebe Grüsse, Luisa
Ausnahmen:
- Bei Salaten mit Herkunft Schweiz drucken wir neben dem „abgepackt am“ ein „verkaufen bis“-Datum auf.
- Bei Früchten und Gemüsesorten, welche geschält, geschnitten oder in ähnlicher Weise behandelt worden sind, wird gesetzlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum verlangt (zum Beispiel geschälte Zwiebeln, Kürbisschnitze). Bei uns wir dies als Doppeldatierung umgesetzt: „zu verkaufen bis“ /„mindestens haltbar bis“.
- Bei Artikeln, die kühl gelagert werden müssen, (beispielsweise Sprossen, geschnittene Pilze), wird gesetzlich ein Verbrauchsdatum gefordert. In der Migros wird dies auch als Doppeldatierung umgesetzt: „zu verkaufen bis“ / „zu verbrauchen bis“.
Liebe Grüsse, Luisa