Ice Tea Wettbewerb unfair!
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Ice Tea Wettbewerb unfair!
Bascolo
Hallo
Auf 20 Minuten habe ich vom Ice Tea Wettbewerb erfahren, man kann eine Reise gewinnen mit den Codes, welche auf den Petflaschen kleben. Ich persönliche finde das aber unfair, da ich nur die grossen Kartons kaufe und es ja das gleiche Produkt ist. Ich möchte ehrlich gesagt nicht mehr bezahlen, nur um eine Petflasche mit weniger Inhalt zu bekommen. Ich kenne auch viele, die die 1 Liter Kartons unterwegs mitnehmen, was ja mit dem neuen Verschluss auch gut funktioniert, warum aber werden dann nicht auch auf diesen Kartons die Codes abgedruckt, finde ich so eigentlich nicht in Ordnung.
Auf 20 Minuten habe ich vom Ice Tea Wettbewerb erfahren, man kann eine Reise gewinnen mit den Codes, welche auf den Petflaschen kleben. Ich persönliche finde das aber unfair, da ich nur die grossen Kartons kaufe und es ja das gleiche Produkt ist. Ich möchte ehrlich gesagt nicht mehr bezahlen, nur um eine Petflasche mit weniger Inhalt zu bekommen. Ich kenne auch viele, die die 1 Liter Kartons unterwegs mitnehmen, was ja mit dem neuen Verschluss auch gut funktioniert, warum aber werden dann nicht auch auf diesen Kartons die Codes abgedruckt, finde ich so eigentlich nicht in Ordnung.
6 replies
Last activity 9 years ago
Guest9 years ago
Hallo Bascolo
Uns ist bewusst, dass nicht alle Kunden die 0.5l Flaschen kaufen.
Um einen Gratis-Code zu erhalten kannst du ganz einfach eine Postkarte mit deiner E-Mailadresse und dem Keyword "ICE TEA" an folgende Adresse senden:
Jung von Matt
Wolfbachstrasse 19
8032 Zürich
Liebe Grüsse
Tanja
Uns ist bewusst, dass nicht alle Kunden die 0.5l Flaschen kaufen.
Um einen Gratis-Code zu erhalten kannst du ganz einfach eine Postkarte mit deiner E-Mailadresse und dem Keyword "ICE TEA" an folgende Adresse senden:
Jung von Matt
Wolfbachstrasse 19
8032 Zürich
Liebe Grüsse
Tanja
Frederica
Hallo Tanja
Nach meiner Ansicht ist das ein unlauterer Wettbwerb! Mit der Postkarte ist es nicht Gratis!
»In der Schweiz herrscht ein umfassendes Kopplungsverbot hinsichtlich der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem Kauf oder einer Dienstleistung unabhängig davon, ob es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt, da jede Leistung– auch der Kauf einer Ware oder Dienstleistung – ein Einsatz darstellt und somit zur Bewertung als Glücksspiel führt. Eine Kopplung ist nach Wertung des schweizerischen UWG generell unlauter.
Dies hat zur Folge, dass die Veranstaltung eines Gewinnspiels – auch im Internet – nur zulässig ist, soweit die Teilnahme daran unentgeltlich ist, d.h. eine Teilnahme ohne den Abschluss eines Rechtsgeschäfts möglich ist. Schliesslich bedeutet dies, dass bei Gewinnspielen die Gratisteilnahme zu den gleichen Bedingungen stets möglich sein muss. Das Koppelungsverbot in der Schweiz gilt auch, wenn die Teilnahme auf Unternehmer beschränkt wird.«
Gruss
Istanbul
Nach meiner Ansicht ist das ein unlauterer Wettbwerb! Mit der Postkarte ist es nicht Gratis!
»In der Schweiz herrscht ein umfassendes Kopplungsverbot hinsichtlich der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem Kauf oder einer Dienstleistung unabhängig davon, ob es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt, da jede Leistung– auch der Kauf einer Ware oder Dienstleistung – ein Einsatz darstellt und somit zur Bewertung als Glücksspiel führt. Eine Kopplung ist nach Wertung des schweizerischen UWG generell unlauter.
Dies hat zur Folge, dass die Veranstaltung eines Gewinnspiels – auch im Internet – nur zulässig ist, soweit die Teilnahme daran unentgeltlich ist, d.h. eine Teilnahme ohne den Abschluss eines Rechtsgeschäfts möglich ist. Schliesslich bedeutet dies, dass bei Gewinnspielen die Gratisteilnahme zu den gleichen Bedingungen stets möglich sein muss. Das Koppelungsverbot in der Schweiz gilt auch, wenn die Teilnahme auf Unternehmer beschränkt wird.«
Gruss
Istanbul
Guest9 years ago
Hallo Istanbul
Ich habe das Thema mit unserem Rechtsdienst angeschaut. Wir können dir versichern, dass es sich hierbei nicht um einen unlauteren Wettbewerb handelt. Die Kosten für den Versand der Postkarte gelten nicht als Einsatz im Sinne des Lotteriegesetzes, sondern sind Kosten der Übermittlung („Transportkosten“). Es handelt sich dabei um einen normalen Aufwand (wie wenn du ins Geschäft laufen musst, um den Ice Tea zu kaufen) und es wird nicht „gegen“ diese Leistung dem Teilnehmer einen Gewinn in Aussicht gestellt. Es steht dem Teilnehmer ja theoretisch frei, die Postkarte persönlich und ohne Briefmarke in den Briefkasten des Wettbewerbsveranstalters zu legen.
Ich hoffe du bist mit unserer Antwort zufrieden, wünschen dir noch ein schönes Wochenende und viel Glück falls du am Wettbewerb teilnimmst.
Liebe Grüsse
Tanja
Ich habe das Thema mit unserem Rechtsdienst angeschaut. Wir können dir versichern, dass es sich hierbei nicht um einen unlauteren Wettbewerb handelt. Die Kosten für den Versand der Postkarte gelten nicht als Einsatz im Sinne des Lotteriegesetzes, sondern sind Kosten der Übermittlung („Transportkosten“). Es handelt sich dabei um einen normalen Aufwand (wie wenn du ins Geschäft laufen musst, um den Ice Tea zu kaufen) und es wird nicht „gegen“ diese Leistung dem Teilnehmer einen Gewinn in Aussicht gestellt. Es steht dem Teilnehmer ja theoretisch frei, die Postkarte persönlich und ohne Briefmarke in den Briefkasten des Wettbewerbsveranstalters zu legen.
Ich hoffe du bist mit unserer Antwort zufrieden, wünschen dir noch ein schönes Wochenende und viel Glück falls du am Wettbewerb teilnimmst.
Liebe Grüsse
Tanja
Frederica
Danke Tanja
War Informatiker und kein Winkeladvokat!
Nein - trinke die Bio-Eistees ?
Ebenfalls schönes Wochenende - für Morgen haben sie bei uns Sturm ab 06:00 Uhr gemeldet!
Liebe Grüsse
Istanbul
War Informatiker und kein Winkeladvokat!
Nein - trinke die Bio-Eistees ?
Ebenfalls schönes Wochenende - für Morgen haben sie bei uns Sturm ab 06:00 Uhr gemeldet!
Liebe Grüsse
Istanbul
Guest9 years ago
Hallo Istanbul
Ich hoffe, du hast den Sturm gut überstanden. Bei uns war es erst heute ziemlich böig.
Liebe Grüsse
Tanja
Ich hoffe, du hast den Sturm gut überstanden. Bei uns war es erst heute ziemlich böig.
Liebe Grüsse
Tanja
Guest9 years ago
Und wenn hier angemerkt werden darf, so herrscht in der Schweiz auch das Urheberrecht. Wenn man die Ausführungen anderer, und das sogar Wort-für-Wort, wiederholt, dann sind Urheber und Quelle zu nennen.
Auch beim Versenden einer SMS oder einem Anruf oder Aufruf einer Website im Internet können Kosten entstehen. Wenn ich jetzt ein Migros Prepaid Abo hätte, würde ich der Migros auch nicht unterstellen, dass sie mit meiner Teilnahme am Gewinnspiel jetzt auch noch Geld an mir verdienen wollen ...
Was den Wettbewerb angeht, so ist es auch eine ziemlich eingeengte Sichtweise. Ich beklage mich auch nicht, dass ich auf meiner Tee-Packung zum Selberkochen & Abkühlen, oder auf älteren Flaschen keine dieser Codes habe. Hier dem Produzenten fehlende Fairness zu unterstellen, ist ...
Auch beim Versenden einer SMS oder einem Anruf oder Aufruf einer Website im Internet können Kosten entstehen. Wenn ich jetzt ein Migros Prepaid Abo hätte, würde ich der Migros auch nicht unterstellen, dass sie mit meiner Teilnahme am Gewinnspiel jetzt auch noch Geld an mir verdienen wollen ...
Was den Wettbewerb angeht, so ist es auch eine ziemlich eingeengte Sichtweise. Ich beklage mich auch nicht, dass ich auf meiner Tee-Packung zum Selberkochen & Abkühlen, oder auf älteren Flaschen keine dieser Codes habe. Hier dem Produzenten fehlende Fairness zu unterstellen, ist ...