Hunde
Kategorie: Allgemein
Jennycloevor 2 Monaten
Guten Abend
In Herisau ist eine neue Migros aufgegangen. Ich würde sehr gerne manchmal dort essen im Restaurant jetzt wollte ich fragen ob ich meinen Hund mitbringen darf.
In Herisau ist eine neue Migros aufgegangen. Ich würde sehr gerne manchmal dort essen im Restaurant jetzt wollte ich fragen ob ich meinen Hund mitbringen darf.
vollundganzvor 2 Monaten
soweit ich weiss dürfen hunde mit ins restaurant wenn sie sich angemessen verhalten. dürfen aber nicht mit in die essensausgabe.
übrigens: das restaurant ist richtig toll geworden sowie die migros, resp. der supermarkt, selbst.
übrigens: das restaurant ist richtig toll geworden sowie die migros, resp. der supermarkt, selbst.
M-Infolinebearbeitet vor 2 Monaten
Hallo Jennycloe, vielen Dank für deine Anfrage. Wie schön, dass du gerne in der neuen Filiale in Herisau speisen möchtest! Gerne informiere ich dich darüber, dass Hunde im Sitzplatz-Bereich erlaubt sind (insofern andere Kundinnen und Kunden sich nicht gestört fühlen). Lediglich bei der Essensausgabe sind sie nicht erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich Blindenhunde. Liebe Grüsse, Tabea
Krokettebearbeitet vor 22 Tagen
Hallo Tabea
Wie sieht es mit Assistenzhunden aus? Die dürften auch bei der Essenausgabe nicht verboten sein (sofern sie vom Arzt als medizinisches Hilfsmittel verordnet sind, entsprechende Dokumente vorgewiesen werden können und sich benehmen und entsprechend gekennzeichnet sind).
Wie sieht es mit Assistenzhunden aus? Die dürften auch bei der Essenausgabe nicht verboten sein (sofern sie vom Arzt als medizinisches Hilfsmittel verordnet sind, entsprechende Dokumente vorgewiesen werden können und sich benehmen und entsprechend gekennzeichnet sind).
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M-Infolinebearbeitet vor 2 Monaten
Hallo Jennycloe, vielen Dank für deine Anfrage. Wie schön, dass du gerne in der neuen Filiale in Herisau speisen möchtest! Gerne informiere ich dich darüber, dass Hunde im Sitzplatz-Bereich erlaubt sind (insofern andere Kundinnen und Kunden sich nicht gestört fühlen). Lediglich bei der Essensausgabe sind sie nicht erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich Blindenhunde. Liebe Grüsse, Tabea
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M-Infolinevor 22 Tagen
Hallo Krokette, danke für deine Frage. Dies gilt natürlich auch für andere Assistenzhunde. Liebe Grüsse, Chloe
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Krokettebearbeitet vor 22 Tagen
Hallo Tabea
Wie sieht es mit Assistenzhunden aus? Die dürften auch bei der Essenausgabe nicht verboten sein (sofern sie vom Arzt als medizinisches Hilfsmittel verordnet sind, entsprechende Dokumente vorgewiesen werden können und sich benehmen und entsprechend gekennzeichnet sind).
Wie sieht es mit Assistenzhunden aus? Die dürften auch bei der Essenausgabe nicht verboten sein (sofern sie vom Arzt als medizinisches Hilfsmittel verordnet sind, entsprechende Dokumente vorgewiesen werden können und sich benehmen und entsprechend gekennzeichnet sind).
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Krokettevor 22 Tagen
Hallo Cloe
Wieso gilt dies natürlich auch für Assistenzhunde?
Assistenzhunde haben erweiterte Zutrittsberechtigung, sind zum Beispiel in Gesundheitseinrichtungen (Arztpraxen, Spital) erlaubt, dürfen mit in den Supermarkt kommen (auch in den Lebensmittelbereich).
Wieso gilt dies natürlich auch für Assistenzhunde?
Assistenzhunde haben erweiterte Zutrittsberechtigung, sind zum Beispiel in Gesundheitseinrichtungen (Arztpraxen, Spital) erlaubt, dürfen mit in den Supermarkt kommen (auch in den Lebensmittelbereich).
M-Infolinevor 22 Tagen
Hey Krokette, entschuldige bitte, ich habe mich nicht gerade vorteilhaft ausgedrückt. Ich meinte, für andere Assistenzhunde gilt natürlich das gleiche wie für Blindenhunde. Liebe Grüsse, Chloe
Antwort auf
Krokettevor 22 Tagen
Hallo Cloe
Wieso gilt dies natürlich auch für Assistenzhunde?
Assistenzhunde haben erweiterte Zutrittsberechtigung, sind zum Beispiel in Gesundheitseinrichtungen (Arztpraxen, Spital) erlaubt, dürfen mit in den Supermarkt kommen (auch in den Lebensmittelbereich).
Wieso gilt dies natürlich auch für Assistenzhunde?
Assistenzhunde haben erweiterte Zutrittsberechtigung, sind zum Beispiel in Gesundheitseinrichtungen (Arztpraxen, Spital) erlaubt, dürfen mit in den Supermarkt kommen (auch in den Lebensmittelbereich).
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