Cembra MoneyBank nicht kundenfreundlich
Kategorie: Allgemein
Cembra MoneyBank nicht kundenfreundlich
Gastvor 4 Jahren
Ich möchte meinen Brief an die Cembra MoneyBank ohne Groll und mit einer gewissen Belustigung mit euch teilen - ich erkläre darin auch, warum:
Sehr geehrte Damen und Herren von der Cembra MoneyBank
Leider konnte ich niemanden über Ihre Hotline erreichen - nach der Tastatur-Navigation landete ich schliesslich bei einer Combox. Sollte wohl nicht so sein bei einer Hotline...
Auch meine erste Mail ging ins Leere, da die Mails an eservice.ch@cembra.ch laut automatischer Antwort offenbar nicht bearbeitet werden. Leider konnte ich auch nach langem Suchen keine E-Mailadresse finden, an die ich mein Schreiben hätte richten können. Am Kontaktformular scheiterte ich, da meine Nachricht "zu lang" sei. Da ich mir nun nicht mehr anders zu helfen weiss, sende ich mein Anliegen, das nun zusätzlich zu einer Beschwerde wird, stellvertretend an die Migros, welche mir Ihre Kreditkarten ja vermittelt hat.
Genauso, wie eine Hotline nicht zu einer Combox führen und es nicht sein sollte, dass keine normale E-Mail an Sie gerichtet werden kann, sollte es natürlich auch nicht sein, dass man mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, einverstanden. Trotzdem empfinde ich es als völlig unverhältnismässig, eine Mahngebühr von CHF 30.- bei der ersten Mahnung zu verlangen. Es ist ausserdem auch gar nicht rechtens, da Sie diese Gebühr nirgends in Ihren AllgemeinenGeschäftsbedingungen (AGB) explizit ausweisen. In Ihren AGB findet sich lediglich der Text: "Nach Eintritt des Verzugs ist die Herausgeberin berechtigt, für jede Rechnung oder Mahnung eine Gebühr zu erheben [...]."
Gemäss Bundesgericht dürfen Mahngebühren dann erhoben werden, wenn sie im Vertrag oder in den AGB enthalten sind und dort auch ausdrücklich festgehalten ist, wie hoch diese in Franken und Rappen sind. Pauschale Angaben wie «Mahnspesen werden erhoben» haben keine rechtliche Bedeutung.
Entsprechend werde ich die Mahngebühren nicht bezahlen, da der Schaden, der durch die nicht sofortige Begleichung der Rechnung entstand, nicht über den Betrag der Zinsen hinausgeht. Ansonsten bitte ich Sie den zusätzlichen Aufwand zu belegen und mir und meinem Anwalt (Anschrift erhalten Sie direkt bei mir) zukommen zu lassen.
Ich werde damit den Rechnungsbetrag zzgl. CHF -.10 Verzugszinsen, abzgl. CHF 30.- Mahngebühren begleichen.
Ich bitte Sie, die Mahngebühren zu stornieren. Sollte ich in Zukunft erneut diese ungerechtfertigte Forderung erhalten, werde ich den Vertrag mit Ihrer Firma aufgrund fehlender Kundenfreundlichkeit künden.
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte Damen und Herren von der Cembra MoneyBank
Leider konnte ich niemanden über Ihre Hotline erreichen - nach der Tastatur-Navigation landete ich schliesslich bei einer Combox. Sollte wohl nicht so sein bei einer Hotline...
Auch meine erste Mail ging ins Leere, da die Mails an eservice.ch@cembra.ch laut automatischer Antwort offenbar nicht bearbeitet werden. Leider konnte ich auch nach langem Suchen keine E-Mailadresse finden, an die ich mein Schreiben hätte richten können. Am Kontaktformular scheiterte ich, da meine Nachricht "zu lang" sei. Da ich mir nun nicht mehr anders zu helfen weiss, sende ich mein Anliegen, das nun zusätzlich zu einer Beschwerde wird, stellvertretend an die Migros, welche mir Ihre Kreditkarten ja vermittelt hat.
Genauso, wie eine Hotline nicht zu einer Combox führen und es nicht sein sollte, dass keine normale E-Mail an Sie gerichtet werden kann, sollte es natürlich auch nicht sein, dass man mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, einverstanden. Trotzdem empfinde ich es als völlig unverhältnismässig, eine Mahngebühr von CHF 30.- bei der ersten Mahnung zu verlangen. Es ist ausserdem auch gar nicht rechtens, da Sie diese Gebühr nirgends in Ihren AllgemeinenGeschäftsbedingungen (AGB) explizit ausweisen. In Ihren AGB findet sich lediglich der Text: "Nach Eintritt des Verzugs ist die Herausgeberin berechtigt, für jede Rechnung oder Mahnung eine Gebühr zu erheben [...]."
Gemäss Bundesgericht dürfen Mahngebühren dann erhoben werden, wenn sie im Vertrag oder in den AGB enthalten sind und dort auch ausdrücklich festgehalten ist, wie hoch diese in Franken und Rappen sind. Pauschale Angaben wie «Mahnspesen werden erhoben» haben keine rechtliche Bedeutung.
Entsprechend werde ich die Mahngebühren nicht bezahlen, da der Schaden, der durch die nicht sofortige Begleichung der Rechnung entstand, nicht über den Betrag der Zinsen hinausgeht. Ansonsten bitte ich Sie den zusätzlichen Aufwand zu belegen und mir und meinem Anwalt (Anschrift erhalten Sie direkt bei mir) zukommen zu lassen.
Ich werde damit den Rechnungsbetrag zzgl. CHF -.10 Verzugszinsen, abzgl. CHF 30.- Mahngebühren begleichen.
Ich bitte Sie, die Mahngebühren zu stornieren. Sollte ich in Zukunft erneut diese ungerechtfertigte Forderung erhalten, werde ich den Vertrag mit Ihrer Firma aufgrund fehlender Kundenfreundlichkeit künden.
Freundliche Grüsse
2 Antworten
Letzte Aktivität vor 4 Jahren
si_
Sali Eilean_Donan, hier auf Migipedia können wir dir leider nicht weiterhelfen. Wenn du mir eine Mail auf community@mgb.ch machst, kann ich dein Anliegen zu Cembra weiterleiten. Beste Grüsse Silvia
sirio60
Darüber, dass man mit Cembra nicht elektronisch kommunizieren kann, habe ich mich in der Vergangenheit ebenfalls geärgert. Bei anderen Kreditkarten-Instituten ist es leider auch nicht besser. Allgemein habe ich den Eindruck, dass diese Firmen zwar akquirieren, sich dann aber die Kunden möglichst vom Hals halten wollen. Sie werden wissen, warum.