Hallo speedy07
Chocolat Frey hat mir eine ausführliche Stellungnahme zu deiner Anfrage geschickt, ich leite sie dir gern direkt weiter:
Die Chocolat Frey AG stellt auf einer Vielzahl von Produktionslinien ein sehr breites Sortiment an Artikeln her. Darunter sind auch Produkte, welche glutenhaltige Zutaten enthalten. Selbstverständlich ist dies klar und eindeutig auf der Verpackung angegeben, insbesondere auch in der Zutatenliste. Glutenhaltig sind Produkte mit Gerstenmalzextrakt (wie Eimalzin-Produkte), mit Japonais-Biscuit-Streusel (Japonais-Produkte), mit Waffeln oder Biscuits (wie gewisse Riegel), mit Weizen-Crispies (wie Farmer-Produkte) etc.
Schokolade ist ein wasserfreies Produkt und empfindlich auf Feuchtigkeit. Die Produktionslinien in der Fabrik, auf welchen die warme, zähflüssige Schokolademasse verarbeitet wird, können deshalb nicht mit Wasser gereinigt werden. Ein Produkt folgt nahtlos auf das andere, und auch wenn alle denkbaren Massnahmen getroffen werden, damit sich die Massen mit unterschiedlichen Rezepturen nicht mischen, so lassen sich Verschleppungen im Spurenbereich doch nicht vollständig ausschliessen. Dasjenige Produkt, das auf einer Produktionslinie nach einem glutenhaltigen Produkt hergestellt wird, kann geringe Mengen an Gluten aufweisen, auch wenn es gemäss Rezeptur keine glutenhaltigen Zutaten enthält. Da die Reihenfolge der Produktion auf einer Linie unterschiedlich sein kann, können grundsätzlich fast alle Schokoladenprodukte von der Problematik der Verschleppung von Gluten betroffen sein.
Gemäss dem Schweizer Lebensmittelrecht muss auf Spuren von Gluten, welche über solche Verschleppungen in ein Produkt gelangen, hingewiesen werden, sofern der Gehalt über 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse (200ppm) liegt oder liegen könnte. Produkte, welche mehr als 20mg Gluten pro 100g Trockenmasse aufweisen könnten, müssen also zwingend mit einem Hinweis wie „Kann Gluten enthalten“ versehen werden.
Auf Glutenmengen, die unterhalb dieses Wertes liegen, darf freiwillig und mit der gleichen Formulierung hingewiesen werden.
In Schokoladenprodukten der Chocolat Frey AG, die keine glutenhaltigen Zutaten enthalten, ist in 80-90% der Fälle kein Gluten nachweisbar. Falls doch mal Gluten gefunden wird, liegt der Gehalt meist wesentlich tiefer als 20mg pro 100g Trockenmasse (200ppm). Dennoch hat sich die Chocolat Frey entschieden, auf allen Schokoladeprodukten, die theoretisch von Gluten-Verschleppungen von über 2mg Gluten pro 100g (20ppm) betroffen sein können, einen freiwilligen Hinweis („Kann Gluten enthalten“) anzubringen. Dies insbesondere deshalb, weil die Chocolat Frey AG ihre Produkte nicht nur in der Schweiz, sondern auch im EU-Raum (Ausland-Filialen) und immer häufiger auch weltweit (Duty-free-Shops) anbietet, wo andere, strengere Bestimmungen gelten.
Es gibt aber durchaus Produkte, welche von der Problematik der Gluten-Verschleppungen nicht oder nur äusserst geringfügig (Glutenmengen unter 2mg pro 100g resp. 20ppm) betroffen sind. Diese weisen keine glutenhaltigen Zutaten in der Zutatenliste aus und tragen keinen „Kann Gluten enthalten“-Hinweis.
Aktuell sind dies (jeweils nur Artikel ohne Füllung und ohne Eimalzin-Zusatz):
- Hohlfiguren (Osterhasen, Hohlbaumbehang)
- Napolitains
- Mahony-Riegel (alle Grössen)
- 100g-Grossformat-Tafeln (Suprême)
- 200g- und 400g-Tafeln
Wenn noch Fragen auftauchen kannst du dich gern wieder melden!
Beste Grüsse
Daniel, Migipedia-Team