Aufsichtspflicht beim Einkaufen

Aufsichtspflicht beim Einkaufen

vor 7 Jahren

Als Eltern und auch Grosseltern hat man es beim Einkaufen mit Kids an der Hand generell nicht einfach.
Seit dem Umbau im Migros steht beim Brot eine einladende Theke mit allerlei Köstlichkeiten. Ich wollte meinen Einkaufswagen nehmen und meine Enkeltochter rannte wie von Sinnen auf die Theke zu und griff nach einem dieser klebrigen Schoggi-Donut. Ja nu, dachte ich, den musst du jetzt einpacken und bezahlen. Bei einem weiteren Einkauf, konnte ich sie gerade noch knapp daran hindern wieder zuzugreifen.
Zum einen passt es mir überhaupt nicht, dass diese Theke so extrem tief steht, dass sogar ein Kind im Kinderwagen zugreifen kann. Zum anderen wollte der Geschäftsführer mich daran erinnern, dass ich eine Aufsichtspflicht habe und diese nicht erfüllt habe.
In einem Gesetztestext fand ich den Hinweis, dass Ware, die für Kinder zu leicht zugänglich gemacht wird, die Aufsichtspflicht bei Kleinkindern bis 4 Jahre nicht verletzen würde. Den Vorschlag mit einer Glasscheibe diese Attentate zu verhindern oder die Theke zu erhöhen, lehnte er mit der Begründung ab, dass die Theke Gesetzeskonform sei! Leider habe ich auch schon beobachtet, dass andere Kinder wie auch Erwachsene die Süssigkeiten anfassen und doch nicht kaufen. Es hat zwar eine Spuckscheibe (das ist eine Kuppel die über den Süssigkeiten angebracht wurde, die soll verhindern, dass beim Sprechen keine Spucke auf den Süssigkeiten landet :-/ ) Was denkt ihr darüber?

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