Hallo migros_chind, seit Februar 25 muss bei Leinsamen, die einen Blausäuregehalt von über 150 mg/kg aufweisen, der Warnhinweis "nur zum Kochen und Backen. Nicht zum roh verzehren." aufgedruckt sein. Leinsamen, die einen Blausäuregehalt unter 150 mg/kg haben, brauchen diesen Hinweis nicht und können direkt verzehrt werden (ohne Erhitzung). Der Hersteller unserer Bio Gold Leinsamen (https://www.migros.ch/de/product/104222300000) hat uns bestätigt, dass sie nur Leinsamen beschaffen, die einen reduzierten Blausäure-Gehalt aufweisen. Somit ist ein Warnhinweis auf der Verpackung hinfällig.
Alnatura nimmt bezüglich der Alnatura Leinsamen geschrotet https://www.migros.ch/de/product/104289300000 wie folgt Stellung: Anlässlich der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2022/1364 haben wir uns gezielt mit der Deklaration der betreffenden Artikel befasst. Der Hinweis "Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!" haben wir auf Empfehlung unserer Herstellerpartner vorsorglich auf den Verpackungen der Alnatura Leinsamenprodukte aufgebracht. Der Marktvergleich zeigt, dass der Hinweis auch auf Leinsamenprodukten von Mitbewerbern weit verbreitet zu finden ist.
Liebe Grüsse, dein M-Infoline Team