Depot für Getränkeflaschen?
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Depot für Getränkeflaschen?
Simon3047
Weshalb wurde in der Schweiz eigentlich das Depot für Getränkeflaschen abgeschaft? Ich kann mich dunkel erinnern, dass es in den 90ern mal ein solchesgab (jedenfalls auf Glasflaschen, bei PET bin ich nicht sicher). Wären die Rücklaufquoten nicht viel besser, wenn ein Depot wiedereingeführt würde? In Skandinavien funktioniert das sehr gut, mit automatischer Rückzahlungdurch spezielleContainer.
2 risposte
Ultima attività 7 anni fa
Frederica
Guten Morgen @Simon3047
Ist alles in der Verordnung über Getränkepackungen (VGV) 814.621, geregelt.
Art.8 Massnahmen bei ungenügender Verwertungsquote
1Die Verwertungsquote bei Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium soll je mindestens 75 Prozent betragen. Die Verwertungsquote eines Verpackungsmaterials ist der prozentuale Anteil der während eines Kalenderjahres verwerteten Verpackungen am gesamten für die Verwendung im Inland abgegebenen Gewicht der Einwegverpackungen aus diesem Material.
2Wenn die Verwertungsquote nicht erreicht wird, kann das UVEK Händler, Hersteller und Importeure verpflichten:
a.
auf Einwegverpackungen aus den betroffenen Materialien ein Mindestpfand zu erheben;
b.
solche Verpackungen gegen Rückerstattung des Pfandes zurückzunehmen; und
c.
die zurückgenommenen Verpackungen auf eigene Rechnung der Verwertung zuzuführen.
3Das UVEK kann die Pfandpflicht auf diejenigen Verpackungen einschränken, welche die wesentliche Ursache für die ungenügende Verwertungsquote bilden. Es kann Ausnahmen von der Pfandpflicht festlegen, wenn die Verwertung der Verpackungen auf andere Weise sichergestellt ist.
4Geben Hersteller und Importeure jährlich mehr als 100 t verwertbare Einwegverpackungen aus einem anderen Verpackungsmaterial als Glas, PET, Aluminium oder PVC ab, so kann das UVEK auch für dieses eine Mindestverwertungsquote und Massnahmen nach Absatz 2 festlegen.
Beste Grüsse
Frederica
Ist alles in der Verordnung über Getränkepackungen (VGV) 814.621, geregelt.
Art.8 Massnahmen bei ungenügender Verwertungsquote
1Die Verwertungsquote bei Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium soll je mindestens 75 Prozent betragen. Die Verwertungsquote eines Verpackungsmaterials ist der prozentuale Anteil der während eines Kalenderjahres verwerteten Verpackungen am gesamten für die Verwendung im Inland abgegebenen Gewicht der Einwegverpackungen aus diesem Material.
2Wenn die Verwertungsquote nicht erreicht wird, kann das UVEK Händler, Hersteller und Importeure verpflichten:
a.
auf Einwegverpackungen aus den betroffenen Materialien ein Mindestpfand zu erheben;
b.
solche Verpackungen gegen Rückerstattung des Pfandes zurückzunehmen; und
c.
die zurückgenommenen Verpackungen auf eigene Rechnung der Verwertung zuzuführen.
3Das UVEK kann die Pfandpflicht auf diejenigen Verpackungen einschränken, welche die wesentliche Ursache für die ungenügende Verwertungsquote bilden. Es kann Ausnahmen von der Pfandpflicht festlegen, wenn die Verwertung der Verpackungen auf andere Weise sichergestellt ist.
4Geben Hersteller und Importeure jährlich mehr als 100 t verwertbare Einwegverpackungen aus einem anderen Verpackungsmaterial als Glas, PET, Aluminium oder PVC ab, so kann das UVEK auch für dieses eine Mindestverwertungsquote und Massnahmen nach Absatz 2 festlegen.
Beste Grüsse
Frederica