Was bedeutet "Gewürze"?
Categoria: Généralités
Was bedeutet "Gewürze"?
HansWasHeiri
In sehr vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel in der neuen leckeren M-Classic Honig-Senf Sauce steht beim Inhalt "Gewürze".
Was ist mit "Gewürze" gemeint? Was steckt wirklich drin und warum wird das nicht deklariert?
Vielen Dank! ?
Was ist mit "Gewürze" gemeint? Was steckt wirklich drin und warum wird das nicht deklariert?
Vielen Dank! ?
4 réponses
Dernière activité il y a 10 ans
Anonymeil y a 10 ans
Hoi Susanne91
Danke für deine Nachricht. Ich frage gerne nach, welche Zutaten bei Gewürze zusammen kommen.
Ich gehe davon aus, dass es nicht deklariert wird, weil die enthaltenen Mengen sehr gering sind und wir daher gesetzlich nicht verpflichtet sind, Detail-Angaben zu machen. Um ganz sicher zu sein, frage ich aber auch hier nochmal genau nach.
Liebe Grüsse
Tanja
Danke für deine Nachricht. Ich frage gerne nach, welche Zutaten bei Gewürze zusammen kommen.
Ich gehe davon aus, dass es nicht deklariert wird, weil die enthaltenen Mengen sehr gering sind und wir daher gesetzlich nicht verpflichtet sind, Detail-Angaben zu machen. Um ganz sicher zu sein, frage ich aber auch hier nochmal genau nach.
Liebe Grüsse
Tanja
MegaStar
Unter "Gewürze", "Würzmittel" und "Würze" kann so ziemlich alles laufen, aber am liebsten wird damit eben auch Mononatriumglutamat versteckt, also eine Geschmacksverstärker. Dumm für die Leute, die Glutamat nicht vertragen. Und weil Glutamat eben sowieso polarisiert, wird es gern unter dem Label "Gewürze" zusammen mit anderem versteckt. Und gesetzlich muss man es ja eben nicht deklarieren und so... Aber es ist natürlich nicht so, dass überall Glutamat drin ist, das will ich damit nicht sagen - aber eben doch sehr oft.
Anonymeil y a 10 ans
Hallo zusammen
Von unseren Spezialisten habe ich folgende Informationen betreffend den "Gewürzen" erhalten:
Mit Gewürzen sind getrocknete, kräftig riechende oder schmeckende Pflanzenteile gemeint. Zum Beispiel Wurzeln, Wurzelstöcke, Zweibeln, Rinden, Blätter, Kräuter, Blüten, Früchte, Samen oder Teile davon. Sie werden Lebensmittel zur Abrundung des Geschmacks hinzugegeben.
Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschliesslich aus Gewürzen - also oben aufgezählten Pflanzenteilen - bestehen.
Gewürzextrakte sind Extrakte, die durch spezielle Verfahren aus Gewürzen gewonnen werden.
Sowohl Gewürze, als auch Gewürzmischungen und -extrakte sind jeweils glutenfrei.
Liebe Grüsse
Tanja
Von unseren Spezialisten habe ich folgende Informationen betreffend den "Gewürzen" erhalten:
Mit Gewürzen sind getrocknete, kräftig riechende oder schmeckende Pflanzenteile gemeint. Zum Beispiel Wurzeln, Wurzelstöcke, Zweibeln, Rinden, Blätter, Kräuter, Blüten, Früchte, Samen oder Teile davon. Sie werden Lebensmittel zur Abrundung des Geschmacks hinzugegeben.
Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschliesslich aus Gewürzen - also oben aufgezählten Pflanzenteilen - bestehen.
Gewürzextrakte sind Extrakte, die durch spezielle Verfahren aus Gewürzen gewonnen werden.
Sowohl Gewürze, als auch Gewürzmischungen und -extrakte sind jeweils glutenfrei.
Liebe Grüsse
Tanja
Frederica
Verordnung des EDI über Suppen, Gewürze und Essig 817.022.103
Art. 3 Würze
1 Würze ist das flüssige, halbfeste oder feste Abbauprodukt von Eiweissstoffen, dasder Verbesserung oder Verstärkung des Geschmacks von Speisen dient.
2 Zur Erzielung bestimmter Geschmacksrichtungen können ihr Zutaten wie Fleisch-,Hefe-, Pilz-, Gewürz- oder Gemüseextrakte sowie Zuckerarten zugegeben werden.
3 Würze muss die Anforderungen nach Anhang 1 erfüllen.
4 Angaben und Abbildungen, die auf Fleisch hinweisen, sind verboten.
Art. 4 Streuwürze
1 Streuwürze ist ein festes, mischfähiges, auf Basis von Speisesalz hergestelltesErzeugnis.
2 Es können weitere Zutaten wie Hefe, Gemüse, Pilze, Gewürze und, zur Erzielungeiner besseren Rieselfähigkeit, Stärke oder Fett zugegeben werden.
Art. 5 Würzmischung
Würzmischung ist Streuwürze mit mindestens 10 Massenprozent Gewürzen, Küchenkräutern oder deren Mischungen.
Art. 11 Gewürze
1 Gewürze sind getrocknete, kräftig riechende oder schmeckende Pflanzenteile(Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln, Rinden, Blätter, Kräuter, Blüten, Früchte, Samenoder Teile davon), die Lebensmitteln zur Erhöhung des Wohlgeschmacks zugegeben werden.
2 Gewürzextrakte sind Extrakte, die durch physikalische Verfahren (einschliesslichDestillation) aus Gewürzen gewonnen worden sind.
3 Die Verwendung von Gewürzextrakten anstelle von Gewürzen ist im Rahmen derGuten Herstellungspraxis zulässig, soweit die Lebensmittelgesetzgebung nichts anderes bestimmt.
4 Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschliesslich aus Gewürzen bestehen.
Art. 12 Gewürzzubereitungen
1 Gewürzzubereitungen sind Mischungen von einem oder mehreren Gewürzen oderKüchenkräutern mit weiteren Zutaten wie Ölen, Fetten, Zuckerarten, Stärken, Hefeextrakt oder Speisesalz, die zum Zwecke der Geschmacksbeeinflussung beziehungsweiseAromatisierung zugegeben werden.
2 Curry oder Currypulver ist eine Mischung von Gewürzen wie Kurkuma (auch alsfarbgebender Bestandteil), Pfeffer, Paprika, Ingwer, Koriander, Kardamom, Nelken,Zimt. Es können auch andere aroma- und geschmacksverbessernde Zutaten wieStärke, Zuckerarten oder Speisesalz zugegeben werden.
3 Curry muss die Anforderungen nach Anhang 2 erfüllen.
4 Werden bei Gewürzzubereitungen ausschliesslich Küchenkräuter verwendet, so kann die Sachbezeichnung «(Küchen-)Kräuterzubereitung» lauten.
5 Bei Gewürzzubereitungen mit einem Speisesalz-Gehalt von mehr als 5 Massenprozent muss der Hinweis auf das Speisesalz im Verzeichnis der Zutaten mit derAngabe des prozentualen Anteils ergänzt werden.
Art. 3 Würze
1 Würze ist das flüssige, halbfeste oder feste Abbauprodukt von Eiweissstoffen, dasder Verbesserung oder Verstärkung des Geschmacks von Speisen dient.
2 Zur Erzielung bestimmter Geschmacksrichtungen können ihr Zutaten wie Fleisch-,Hefe-, Pilz-, Gewürz- oder Gemüseextrakte sowie Zuckerarten zugegeben werden.
3 Würze muss die Anforderungen nach Anhang 1 erfüllen.
4 Angaben und Abbildungen, die auf Fleisch hinweisen, sind verboten.
Art. 4 Streuwürze
1 Streuwürze ist ein festes, mischfähiges, auf Basis von Speisesalz hergestelltesErzeugnis.
2 Es können weitere Zutaten wie Hefe, Gemüse, Pilze, Gewürze und, zur Erzielungeiner besseren Rieselfähigkeit, Stärke oder Fett zugegeben werden.
Art. 5 Würzmischung
Würzmischung ist Streuwürze mit mindestens 10 Massenprozent Gewürzen, Küchenkräutern oder deren Mischungen.
Art. 11 Gewürze
1 Gewürze sind getrocknete, kräftig riechende oder schmeckende Pflanzenteile(Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln, Rinden, Blätter, Kräuter, Blüten, Früchte, Samenoder Teile davon), die Lebensmitteln zur Erhöhung des Wohlgeschmacks zugegeben werden.
2 Gewürzextrakte sind Extrakte, die durch physikalische Verfahren (einschliesslichDestillation) aus Gewürzen gewonnen worden sind.
3 Die Verwendung von Gewürzextrakten anstelle von Gewürzen ist im Rahmen derGuten Herstellungspraxis zulässig, soweit die Lebensmittelgesetzgebung nichts anderes bestimmt.
4 Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschliesslich aus Gewürzen bestehen.
Art. 12 Gewürzzubereitungen
1 Gewürzzubereitungen sind Mischungen von einem oder mehreren Gewürzen oderKüchenkräutern mit weiteren Zutaten wie Ölen, Fetten, Zuckerarten, Stärken, Hefeextrakt oder Speisesalz, die zum Zwecke der Geschmacksbeeinflussung beziehungsweiseAromatisierung zugegeben werden.
2 Curry oder Currypulver ist eine Mischung von Gewürzen wie Kurkuma (auch alsfarbgebender Bestandteil), Pfeffer, Paprika, Ingwer, Koriander, Kardamom, Nelken,Zimt. Es können auch andere aroma- und geschmacksverbessernde Zutaten wieStärke, Zuckerarten oder Speisesalz zugegeben werden.
3 Curry muss die Anforderungen nach Anhang 2 erfüllen.
4 Werden bei Gewürzzubereitungen ausschliesslich Küchenkräuter verwendet, so kann die Sachbezeichnung «(Küchen-)Kräuterzubereitung» lauten.
5 Bei Gewürzzubereitungen mit einem Speisesalz-Gehalt von mehr als 5 Massenprozent muss der Hinweis auf das Speisesalz im Verzeichnis der Zutaten mit derAngabe des prozentualen Anteils ergänzt werden.