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nur Coupons aus der Zeitung gültig?

Categoria: Généralités

édité il y a 5 ans
coupon.PNGHabe im Newsletter der Migros Luzern, welcher am 5.4. versandt worden ist, einen Coupon für das Blumen- und Pflanzen-Sortiment gefunden und ihn ausgedruckt coupon2.PNG. Am Freitag (6.4.) im Zugerland aber ich den ausgedrucken Coupon vorgewiesen mit der Cumulus-Karte und wurde dann unwirsch von der der Kassiererin infomiert, dass dieser nicht gütlig sei, sie seien vom Chef informiert worden, dass sie nur solche Coupons aus der Zeitung abzeptieren dürfen. Auf meinen Einwand, dass ich einen Newsletter per email erhalten habe, wollte sie zuerst nicht eingehen. Hat dann aber im Mülleimer, einen alten schon gebrauchten Zeitungscoupon rausgesucht und nochmals eingescannt. Wieso werden per Newsletter Coupons verschickt, welche dann nur mit Ärger eingelöst werden?
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5 réponses

Dernière activité il y a 5 ans
il y a 5 ans
Ich würde mal sagen, der Filialleiter hatte keine Ahnung, dass es diesen Coupon im Newsletter gibt. Sämtliche Angestellten der Genossenschaft Luzern, welche Kundenkontakt haben, sollten angehalten werden, den genossenschaftseigenen Newsletter zu lesen. So hätte die Kassiererin nämlich gewusst, dass es den Coupon nicht nur in der Zeitung gibt.

Vor Jahren gab es ein ähnliches Problem bei Coop auch: Man verschickte Coupons, welche nur via Newsletter erhältlich waren. An der Kasse vorgewiesen, wurde man regelmässig mit der barschen FRage konfrontiert, was das für ein Zettel sei und man musste es des langen und breiten erklären. Es hagelte derassen viele Reklaationen, weil das Kassenpersonal nicht Bescheid wusste, dass man die Newletter-Coupons schnell wieder abschaffte.
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il y a 5 ans
Liebe @MaBl





Vielen Dank, dass du deine Erfahrung mit dem Cumulus-Coupon für das Blumen- und Pflanzen-Sortimentmit uns geteilt hast. Ich möchte den Fall gerne der verantwortlichen Genossenschaft weiterleiten, um mehr über die Coupon-Regelungzu erfahren. Sobald ich mehr Angaben dazu habe, melde ich mich gerne wieder bei dir.






Geniess den Tag.






Liebe Grüsse



Marina
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il y a 5 ans
Hallo @Marina_Migros

Natürlich ist es richtig, dass Du den Sachvwerhalt mit der GML klärfen willst.

Für mich liegt der Fewhler eindeutig beim Filialleiter, denn im Newsletter der GML wird ganz klar auf den Coupon unter

http://newsletter.adr-luzern.ch/public/a_4904_Vj89v/file/data/3837_gartenzauber_5xcumulus.pdf

verwiesen, welcher einen offenen Barcode zum Scannen aufweist. Der Hinweis auf den «Original-Coupon» besteht wahrscheinlich, damit niemand mit selbstgenerierten Barcodes oder welchen auf dem Smartphone im Laden erscheint.
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il y a 5 ans
Ich versteh das Problem eh nicht - die Kontrolle läuft doch über den Barcode und die Cumulus-Nummer (damit man den Coupon nur einmal einlösen kann). Der Coupon an sich hat keinen Wert.
Eigentlich könnte doch jede Form, die irgendwie einen scanbaren Barcode hat akzeptiert werden. Den Cumulus-Barcode kann man ja auch ab Smartphone oder von einem Sticker (der bei mir z.B. im Portemonnaie klebt) scannen (lassen). Bei den Selbstbedienungskassen geht das auch für Coupons, da habe ich auch schon ab Smartphone oder Ausdruck gescannt und die Kasse hat's ohne zu zögern geschluckt.
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il y a 5 ans
Hallo @MaBI





Die Filiale hat mir soeben mitgeteilt, dass es sich hier umein Missverständnis handelt, wofür wir uns gerne bei dir entschuldigen möchten. Aufgrund des ausgedruckten Coupon ist die Kassiererin von einem kopierten Coupon ausgegangen.


Wir werden unser Kassenpersonal in der Filiale noch einmal genau instruieren und sensibilisieren.






Liebe Grüsse und einen schönen Mittwochabend wünsche ich dir.






Marina
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